Das Amt als ehrenamtlicher Richter
"Schöffe sein, ist nie langweilig"
Ortenau Nicht nur Berufsjuristen sprechen Recht in Deutschland, auch Laien dürfen im Namen des Volkes ein Urteil fällen. Aber nur dann, wenn sie als Schöffen gewählt wurden. Die Bewerbungsfrist für die Amtsperiode 2024 bis 2028 hat begonnen. Interessierte Bürger, im Alter zwischen 25 und 69 Jahren, können sich in ihrer jeweiligen Kommune bewerben. Vorschlagslisten Die Städte und Gemeinden erstellen Vorschlagslisten, aus denen die späteren Schöffen ausgewählt werden. In Baden-Württemberg werden...