Lokales
Tod der Europa-Park-Artistin
Angeklagter muss sich doch vor Gericht verantworten
Karlsruhe/Rust (st). Der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe hat entschieden, dass sich der vormalige Partner einer am 18. Mai 2019 bei Rust tot im Altrhein aufgefundenen 33-jährigen ukrainischen Artistin aus dem Europa-Park Rust wegen des Vorwurfs der vorsätzlichen Tötung vor Gericht verantworten muss. Damit wurde der sofortigen Beschwerde der Staatsanwaltschaft und der als Nebenkläger auftretenden Eltern der Toten gegen den anders lautenden Beschluss des Landgerichts Freiburg vom...