Lokales
Fremde Kirschen naschen ist strafbar
Mundraub ist schon lange kein Kavaliersdelikt mehr
Ortenau (ds). Kirschen, Himbeeren, die ersten Stachel- und Johannisbeeren – mancheinem fällt es im Moment schwer, den süßen Verlockungen am Wegesrand zu widerstehen. Doch Mundraub ist kein Kavaliersdelikt. Im Gegenteil: Wer sich an fremden Obstbäumen- und Sträuchern vergreift, begeht eine Straftat. "Bis 1975 gab es den Begriff Mundraub mit der Definition: (erlaubte) Entwendung von Nahrungs- und Genussmittel in geringen Mengen oder von unbedeutendem Wert zum alsbaldigen Verzehr", informiert...