Lokales
Schutz von Brut- und Aufzuchtzeit
Bäume und Sträucher jetzt prüfen
Ortenau (st). Vom 1. März bis zum 30. September dürfen Hecken und Bäume weder entfernt noch abgeschnitten werden. Darauf weist das Amt für Umweltschutz im Landratsamt Ortenaukreis hin. Ziel dieser bundesweit geltenden Regelung ist es, Lebensstätten unterschiedlichster Tierarten, insbesondere in der Brut- und Aufzuchtzeit verschiedener Vogelarten, zu schützen. Deshalb empfiehlt das Landratsamt, notwendige Pflegemaßnahmen bis spätestens Ende Februar durchzuführen. Diese Ausnahmen gibt es Dieses...