Es drohen Bußgelder
Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen verboten
Ortenau (st). Da sich die Fließgewässer im Ortenaukreis mehrheitlich im Niedrigwasser befinden, darf an Bächen und Flüssen derzeit kein Wasser entnommen werden, um landwirtschaftliche Flächen oder Hausgärten zu beregnen. Die Untere Wasserbehörde des Ortenaukreises weist darauf hin, dass bei dem momentan herrschenden Niedrigwasser auch die Inhaber von Wasserrechten diese nur im erlaubten Umfang ausüben dürfen. Die in den wasserrechtlichen Entscheidungen definierten Mindestwasserabgaben sind...