Urteil im Prozess um Anschlagsdrohung auf Disco
24-Jähriger muss nicht in Klinik bleiben
Offenburg (mam). Der 24-Jährige, der im März mit einem Anschlag auf eine Offenburger Discothek gedroht hatte, muss nicht in einer psychiatrische Klinik bleiben. Trotz seiner psychischen Erkrankung lehnte das Landgericht Offenburg eine dauerhafte Unterbringung ab. Derzeit wird der Mann mit Wohnsitz in Straßburg in einem psychiatrischen Krankenhaus behandelt. Er hatte via Video auf Facebook mit einem Anschlag im Namen Allahs gedroht. Darin machte er Aussagen wie „Auf mich schaut jetzt die ganze...