Wenn das eigene Leben in fremde Hände gelegt wird
Betreuer vertreten Personen
Ortenau (mak). Das Leben in fremde Hände legen zu müssen, ist ein einschneidender Schritt. Menschen, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung ihre Angelegenheiten nicht mehr alleine regeln können, brauchen einen Betreuer. Das können Familienangehörige sein, die dann meist im Ehrenamt tätig werden, oder aber Berufsbetreuer. Laut Paragraph 1902 des Bürgerlichen Gesetzbuches "vertritt der Betreuer den Betreuten in seinem Aufgabenkreis gerichtlich und außergerichtlich". Welche Aufgaben...