Amt Wasserwirtschaft und Bodenschutz

Beiträge zum Thema Amt Wasserwirtschaft und Bodenschutz

Lokales
Aus Bächen und Flüssen im Ortenaukreis darf wegen der aktuell niedrigen Pegelstände wie hier beim Durbach unterhalb Ebersweier kein Wasser entnommen werden.  | Foto: Landratsamt Ortenaukreis

Landratsamt Informiert
Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen verboten

Ortenau (st). Die Untere Wasserbehörde des Landratsamts Ortenaukreis weist darauf hin, dass aus Bächen und Flüssen derzeit kein Wasser entnommen werden darf, um landwirtschaftliche Flächen oder Hausgärten zu beregnen. Bei dem momentan herrschenden Niedrigwasser dürfen auch die Inhaber von Wasserrechten diese nur im erlaubten Umfang ausüben. Die in den wasserrechtlichen Entscheidungen definierten Mindestwasserabgaben sind strikt einzuhalten. Geringe Regenfälle„Aufgrund der geringen Regenfälle...

  • Ortenau
  • 22.05.20
add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.