Lokales
Betrifft Feiern in Räumen
Auch Willstätt folgt der Landkreis-Empfehlung
Willstätt (st). Angesichts hoher Coronavirus-Infektionszahlen hat die Gemeinde Willstätt die Teilnehmerzahlen für private Feiern wie Hochzeiten oder Geburtstage per Allgemeinverfügung ab sofort neu beschränkt.Bis auf weiteres gilt für private Feiern wie Hochzeiten und Geburtstagsfeiern in öffentlichen Räumlichkeiten eine Höchstteilnehmerzahl von maximal 50 Personen, in privaten Räumen von maximal 25 Personen. Damit folgt die Gemeinde Willstätt der Empfehlung des Ortenaukreises und des...