Lokales
Chrysanthema soll abgesagt werden
Gemeinderat entscheidet am 6. Juli
Lahr (st). Die Chrysanthema ist in ihrer langjährigen Geschichte und Einzigartigkeit zu einem festen Datum im Jahreskalender der Lahrer Stadtgesellschaft geworden. Gerade im Jahr der Pandemie stellt sich aber die Frage, ob und in welchem Umfang die Chrysanthema stattfinden kann. Zum 1. Juli tritt die neue Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg in Kraft. Danach sind Veranstaltungen mit über 500 Teilnehmenden bis zum 31. Oktober untersagt. Welche Einschränkungen ab dem 1. November gelten,...