Neue Regel gilt ab 1. Januar 2022
Besuch im Rathaus nur mit 3G-Nachweis
Oberkirch (st). Die seit Montag geltende Corona-Verordnung des Landes hat auch Auswirkungen auf Einrichtungen der Stadt- und Gemeindeverwaltungen. Ab dem 1. Januar 2022 ist für den Besuch ein 3G-Nachweis nötig. Der Impf- oder Genesenennachweis ist in Form eines QR-Codes vorzulegen, der mit der CoVPassCheck-App kontrolliert wird. Ein Zutritt allein mit dem gelben Impfpass ist nicht mehr möglich. Nicht geimpfte oder nicht genesene Besucher haben mindestens einen tagesaktuellen...