Überhangmandat

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Am 14. März wird der 17. Landtag von Baden-Württemberg gewählt. | Foto:  Landtag von Baden-Württemberg

Wählerstimme wird zweimal gezählt
Für Landtagsabgeordneten gilt Trennung von Amt und Mandat

Ortenau (ds). Alle fünf Jahre wird zur Wahl des baden-württembergischen Landtags aufgerufen – am 14. März ist es wieder so weit. Wahlberechtigt sind dann alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben. Insgesamt 70 Wahlkreise zählt das Land, drei im Ortenaukreis. In jedem Wahlkreis schicken die Parteien einen Bewerber sowie einen Ersatzkandidaten für die Wahl des 17. Landtags ins Rennen. Nur eine Stimme Im Gegensatz zur Bundestagswahl, die in diesem Jahr im September...

  • Ortenau
  • 05.03.21
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