Lokales
Aufenthaltsverbot für öffentliche Orte
Verfügung in Lahr gilt ab Samstag
Lahr (st). Aufgrund der aktuellen Situation im Ortenaukreis, aber auch in Freiburg, der Nähe zu Frankreich und der Empfehlung des Landrates, hat Lahrs Oberbürgermeister Markus Ibert in Abstimmung mit dem Stab für außergewöhnliche Ereignisse entschieden, durch eine Allgemeinverfügung ein Aufenthaltsverbot für öffentliche Orte zu erlassen. Diese Allgemeinverfügung tritt am Samstag, 21. März, in Kraft. Danach ist das Betreten öffentlicher Orte untersagt. Dazu zählen insbesondere Straßen, Wege,...