B33-Ausbau
Fahrbahnerweiterung auf drei Spuren zwischen Steinach und Haslach

So wie hier soll die B33 zwischen Steinach und Haslach auf drei Spuren erweitert werden. 
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  • hochgeladen von Christina Großheim

Freiburg (st). Das Regierungspräsidium (RP) Freiburg hat das Planfeststellungsverfahren für den dreistreifigen Ausbau der B33 zwischen Steinach und Haslach-West mit Umbau des Anschlusses Steinach eingeleitet. Die Offenlage der Unterlagen startet am Dienstag, 5. Dezember, heißt es in einer Pressemitteilung der Behörde. Dieser Planungsabschnitt ist zusammen mit dem Abschnitt Gengenbach-Nord bis Gengenbach-Süd einer der letzten beiden noch fehlenden Abschnitte im Zusammenhang mit dem Ausbau der B33 im Kinzigtal zwischen Offenburg und Haslach.

Der dreistreifige Ausbau hat zum Ziel, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und den Verkehrsfluss zu verbessern. Die aktuelle Unfallstatistik zeigt, dass die Unfallhäufigkeit in den vergangenen Jahren sowohl auf der freien Strecke als auch im Bereich der Anschlussstelle Steinach leicht angestiegen ist. Besonders gefährlich ist dort das Auffahren auf die Bundesstraße ohne Einfädelungsstreifen.

Die Erweiterung um einen zusätzlichen Fahrstreifen beginnt in Steinach direkt nach der Kinzigbrücke und endet vor dem bestehenden Anschluss Haslach-West. Darüber hinaus ist vorgesehen, am Anschluss Steinach durch das Anlegen von Ein- und Ausfädelungsstreifen die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Zur Verbesserung der Lärmsituation werden in Steinach die vorhandenen Lärmschutzwände erhöht sowie neue gebaut. Massiver Lärmschutz wie Lärmschutzfenster ist zudem an einigen Gebäuden in Steinach und in Bollenbach vorgesehen.

Bestandteil der Planung sind neben Straßenbau und Lärmschutz auch landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen, darunter die Wiederherstellung der Durchgängigkeit der Kinzig am Steinacher Wehr. Die zu genehmigenden Planunterlagen liegen von Dienstag, 5. Dezember, bis Donnerstag, 18. Januar, in der Gemeinde Steinach und der Stadt Haslach zur Einsicht aus. Der Zeitraum wurde wegen der Ferienzeit über die gesetzlich vorgesehene Frist von einem Monat hinaus verlängert.

Die Gemeinde Steinach und die Stadt Haslach werden die Auslegung vorher ortsüblich bekanntmachen. Dabei werden sie auch die Räumlichkeiten und die Öffnungszeiten mitteilen und über die Möglichkeit zur Erhebung von Einwendungen informieren. Die Offenlage dient dazu, Gelegenheit zur Einsichtnahme in die Pläne zu geben. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das heißt bis 1. Februar als Eingangstag Einwendungen erheben.

Die Unterlagen können ab dem 5. Dezember auch auf der Internetseite des Regierungspräsidiums www.rp-freiburg.de eingesehen werden.

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