Hochwasserschutz für Steinach
Erster Schritt für Hochwasserrückhaltebecken
Steinach (st). Das Landratsamt Ortenaukreis hat die rechtlichen Voraussetzungen für den Bau des Hochwasserrückhaltebeckens Steinach geschaffen. Der Erste Landesbeamte und zuständige Dezernent, Dr. Nikolas Stoermer, übergab den Planfeststellungsbeschluss an den Vorsitzenden des Zweckverbandes Hochwasserschutz Raumschaft Haslach, Bürgermeister Philipp Saar, und an Nicolai Bischler, Bürgermeister der Gemeinde Steinach.
Dem Planfeststellungsbeschluss vorausgegangen war ein umfangreiches Genehmigungsverfahren, in dem das Landratsamt Bedenken und Stellungnahmen zahlreicher Fachbehörden geprüft und abgewogen hat. „Wir freuen uns, dass das Genehmigungsverfahren für das Hochwasserrückhaltebecken in Steinach nun abgeschlossen werden konnte und danken dem Zweckverband Hochwasserschutz Raumschaft Haslach und der Gemeinde Steinach für die konstruktive Zusammenarbeit in diesem Verfahren“, sagte Stoermer.
Auch Haslachs Bürgermeister Saar zeigte sich erfreut über den Abschluss des Verfahrens: „Der nun erteilte Planfeststellungsbeschluss stellt einen weiteren Meilenstein bei der Verwirklichung eines effektiven Hochwasserschutzes in der Raumschaft Haslach dar.“
Steinachs Bürgermeister Nicolai Bischler betonte die große Bedeutung des Hochwasserrückhaltebeckens für die Gemeinde Steinach: „Im Interesse der betroffenen Einwohner Steinachs wollen wir nun zügig mit den Bauarbeiten beginnen“.
Das Rückhaltebecken stellt nach seiner Fertigstellung einen Schutz vor einem 20-jährlichen Hochwasser für den Ort Steinach sicher. Es umfasst ein Rückhaltevolumen von rund 118.700 Kubikmeter und besteht aus einem 360 Meter langen Hochwasserdamm und einem weiteren etwa 275 Meter langen seitlichen Damm. Zur Maßnahme gehören auch die Verlegung des Welschensteinacher Baches und der Neubau einer Brücke.
Der Auftakt des Projektes war bereits im Jahr 2011, als sich die Gemeinde Steinach mit verschiedenen Alternativen für einen Hochwasserschutz unter Beteiligung der Öffentlichkeit auseinandersetzte und sich der Gemeinderat schließlich für die nun planfestgestellte Variante entschied. Der Zweckverband stellte den Antrag für diese Hochwasserschutzmaßnahme und ist für den Bau und Betrieb verantwortlich.
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