Geschwindigkeitsreduzierung am Ortsausgang
Mehr Sicherheit für Fußgänger
Seelbach (st) Nach einer Begehung und Besichtigung der Situation am südlichen Ortsausgang mit der Verkehrsbehörde des Landratsamtes, der Polizei sowie der Gemeinde Seelbach wird die Geschwindigkeitsbegrenzung dort nun neu geregelt.
Anderes Ortsrandlagebild
Durch die Bebauung des Baumhaus-Dorfes ergibt sich ein anderes Ortsrandlagebild. Es besteht beidseitige Bebauung unmittelbar an der L102. Der Querungsbereich für die Fußgänger hat sich ebenfalls verlagert. Es ergibt sich eine Querungsstrecke der L102 im Bereich der Zufahrt zum Campingplatz. Die Sicht an dieser Querungsstelle ist durch die Fahrbahnkrümmung eingeschränkter und die L102 sehr breit ausgebaut.
Durch die neuen örtlichen Gegebenheiten ist nun eine Herabsenkung der Geschwindigkeit von 70 auf 50 Stundenkilometer für den Streckenabschnitt der L102, in dem Fußgängerquerungen stattfinden, vorgesehen. Diese dient dem Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmenden und erstreckt sich auf den Bereich zwischen Ortstafel Seelbach und Ortsausfahrt. Die Beschilderung wird zeitnah durch die Straßenmeisterei ausgetauscht, damit die Regelung schnellmöglich greift.
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