Michael Larocque erarbeitet Konzept
Beteiligung Seelbacher Jugendlicher an Kommunalpolitik
Seelbach (st). Die Gemeinde Seelbach möchte in Zukunft die Beteiligung von Jugendlichen an kommunalpolitischen Entscheidungen stärken.
Seit dem 1. Dezember 2015 gilt in Baden-Württemberg der neu überarbeitete Paragraf 41a der Gemeindeordnung. Darin heißt es, die Gemeinde soll Kinder und muss Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, in angemessener Weise beteiligen. Bisher war die Jugendbeteiligung eine freiwillige Aufgabe der Gemeinde, nun ist es zu einer Pflichtaufgabe umgewandelt und erweitert worden. Damit hat jede Gemeinde zur Aufgabe, geeignete Beteiligungsformen für Jugendliche zu entwickeln. Als Beteiligungsformen gelten zum Beispiel Jugendforen, Jugendhearings oder Gremien wie beispielweise ein Jugendgemeinderat. Dabei sind die Beteiligungsformen abhängig von Alter der Interessierten, den relevanten lokalpolitischen Themen und den örtlichen Strukturen anzupassen.
Für die Gemeinde Seelbach setzt sich nun Michael Larocque mit diesem Thema auseinander. Er absolviert derzeit im Rahmen seines Bachelorstudiums an der Hochschule für öffentliche Verwaltung in Kehl ein viermonatiges Praktikum bei der Gemeindeverwaltung in Seelbach. In diesem Zeitraum schreibt er seine Bachelorarbeit mit dem Ziel, ein Konzept zur Jugendbeteiligung in Seelbach zu erstellen.
Der erste Schritt wurde bereits getan, indem ein Fragebogen an alle Jugendlichen zwischen 13 und 18 Jahren in Seelbach verschickt wurde, mit der Möglichkeit, sich zum Thema Jugendbeteiligung in Seelbach zu äußern. Anschließend gilt es, den Fragebogen auszuwerten und eine passende Beteiligungsform für die Jugendlichen in der Gemeinde Seelbach zu finden. Weitere Infos gibt es unter hier.
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