Schuttertal sucht neuen Bürgermeister
Wahl ist auch in Corona-Zeiten möglich
Schuttertal (ds). Eigentlich sollte schon seit fünf Wochen feststehen, wer in Schuttertal die Nachfolge von Bürgermeister Carsten Gabbert antritt. Die Corona-Krise hat der Wahl, die für den 19. April vorgesehen war, einen Strich durch die Rechnung gemacht, am 1. April hat das Landratsamt Ortenaukreis als Rechtsaufsichtsbehörde den Urnengang abgesagt (wir berichteten).
Termin vor Sommerpause?
"Wir spielen im Moment unter verschiedenen Gesichtspunkten einen neuen Termin durch", erklärt Amtsinhaber Carsten Gabbert auf Anfrage. Vor allem gelte es natürlich, das Infektionsgeschehen im Auge zu behalten. "Aktuell könnte dabei ein Termin noch vor der Sommerpause möglich sein", so Gabbert. Dann könnten die Amtsgeschäfte zum 1. August an seinen Nachfolger übergehen und Gabbert seinen Plan, sich neuen beruflichen Herausforderungen zu widmen, weiter verfolgen. Ursprünglich sollte die Amtszeit von Carsten Gabbert am 30. Juni enden. "Stand heute sieht es so aus, dass sich meine Amtszeit verlängern wird und ich solange im Amt bleibe, bis mein Nachfolger übernehmen kann", erklärt Carsten Gabbert weiter.
Keine Frist für Wahltermin
"Zwingen kann man den Amtsinhaber nicht, länger zu bleiben", weiß Paul Witt, ehemaliger Rektor der Hochschule Kehl. Würde Carsten Gabbert ablehnen, weiter im Amt zu bleiben, würde sein Stellvertreter interimsweise die Geschäfte übernehmen. "Für die Wahl eines neuen Bürgermeisters gibt es in diesem Fall keine Frist", erläutert Witt die Gesetzeslage und verweist auf die Hinweise des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie im Kommunalwahl- und Kommunalverfassungsrecht vom 12. Mai. "Natürlich werden die Gemeinde Schuttertal und die Rechtsaufsichtsbehörde versuchen, die Wahl zum nächstmöglichen Zeitpunkt stattfinden zu lassen", so Witt. Auch in Corona-Zeiten könnten Wähler zur Urne gebeten werden, wie etwa in Rheinfelden im Kreis Lörrach, wo am 26. April die OB-Wahl durchgeführt wurde. "Man hat dort allen Wählern empfohlen, per Briefwahl ihre Stimme abzugeben", berichtet der Experte. Allerdings sei eine reine Briefwahl nicht möglich. "Das Kommunalwahlgesetz regelt, dass Wahllokale eingerichtet werden müssen", weiß Paul Witt. Dagegen spreche laut Witt auch nichts, sofern die Abstandsregeln eingehalten werden können. Einzig eine öffentliche Kandidatenvorstellung sei nach der aktuellen Corona-Verordnung nicht möglich, da dort mehr als 100 Personen zusammen kämen.
Erneute Ausschreibung
Nach der Absage der Bürgermeisterwahl startet mit der Festsetzung eines neuen Termins durch den Gemeinderat das per Gesetz vorgegebene Prozedere erneut: Ausschreibung der Stelle, Bewerbungsfristen et cetera. "Das Verfahren kann nicht verkürzt werden, die im Gesetz festgeschriebenen Termine und Fristen müssen eingehalten werden", erklärt der Rektor a. D., Paul Witt. Käme es zwischenzeitlich zu einem erneuten Shutdown, könnte der neue Wahltermin wieder verschoben werden. "Dann wird das Ministerium seine oben genannte Richtlinie aktivieren und gegebenenfalls eine neue erstellen", konstatiert Witt.
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