50-jährigem Deutschen droht Sicherungsverwahrung
Anklage wegen Mordes und versuchter Geiselnahme

Sasbach/Appenweier (st). Die Staatsanwaltschaft Baden-Baden hat gegen einen 50-jährigen deutschen Staatsangehörigen Anklage vor dem Schwurgericht Baden-Baden erhoben. Dem teilgeständigen, vielfach vorbestraften Beschuldigten wird Mord in Tateinheit mit versuchter Geiselnahme zur Last gelegt.

Der 50-Jährige soll im April 2017, ausgerüstet mit Klebeband und Kabelbinder, in die Wohnung seiner ehemaligen Freundin in Sasbach eingedrungen sein, sich unter dem Bett versteckt und die Frau, die später in ihrer Wohnung zurückkehrte, überfallen haben, um sie nach Südfrankreich zu entführen und so lange dort festzuhalten, bis sie sich mit ihm versöhnt habe.

Der sich heftig wehrenden Frau sei es gelungen, die Klebebänder aus ihrem Gesicht zu reißen und in Richtung der Wohnungstür zu flüchten. Dort habe der Beschuldigte sie eingeholt und hier sowie bei dem sich im Treppenhaus fortsetzenden Kampf gewürgt, bis der Tod eingetreten sei. Anschließend sei der Beschuldigte mit dem Fahrzeug seines Opfers geflüchtet, habe aber am nächsten Tag festgenommen werden können. Seitdem befindet der Beschuldigte sich in Untersuchungshaft.

Die Staatsanwaltschaft sieht bei dem Tötungsdelikt sowohl das Mordmerkmal der Heimtücke als auch das der Verdeckungsabsicht als erfüllt an. Neben der vom Gesetz für ein Verbrechen des Mordes vorgesehenen lebenslangen Freiheitsstrafe strebt die Staatsanwaltschaft in diesem Verfahren auch die Anordnung der Sicherungsverwahrung an.

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