Vortrag
Krypto Investing - Privat oder Gewerblich?

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Der Krypto-Hype ist seit Jahren ungebrochen! Laut einer Statista-Umfrage besitzen circa 13 Prozent der befragten Personen zwischen 18 und 64 Jahren Kryptowährungen – die Tendenz ist stetig steigend. Besonders im Fokus stehen dabei die beiden beliebtesten Kryptowährungen, der Bitcoin und Ethereum. Bitcoin gilt seit Jahren als das digitale Gold und wird entweder zur langfristigen Wertanlage gehalten oder als Bezahlungsmethode verwendet.

Ethereum hingegen ermöglicht intelligente Verträge (Smart Contracts), die bereits etliche Branchen veränderten. Sowohl der Bitcoin als auch der Preis des Ethereum steigt langfristig gesehen permanent an. Beide Kryptowährungen verzeichnen seit Marktstart bereits ein Plus von mehreren 1.000 Prozent. Das bewegt immer mehr Anleger dazu, ihr Geld in Kryptowährungen zu investieren. Aber stellt der Handel mit digitalen Coins eine gewerbliche Tätigkeit dar oder kannst du als Privatpersonen mit diesen handeln?

Ab wann muss ich ein Gewerbe anmelden?

Der Gesetzgeber verpflichtet jede Person, die eine gewerbliche Tätigkeit aufnimmt, innerhalb von einer Woche ein Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt anzumelden. Gewerblich handelt derjenige, der dauerhaft und mit einer Gewinnerzielungsabsicht Produkte oder Dienstleistungen anbietet. Neben der gewerblichen gibt es auch noch die freiberufliche Tätigkeit, hierunter zählen wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Berufe.

Kryptohandel kann sowohl gewerblich als auch privat sein

Aber in welchen Bereich fällt denn jetzt das Krypto-Investment? Die freiberufliche Tätigkeit ist hier schon einmal ausgeschlossen. Zu den Freiberuflern zählen nämlich beispielsweise Ärzte oder Autoren. Somit kommt eine gewerbliche Tätigkeit infrage, dies ist jedoch nicht immer der Fall. An diesem Punkt musst du nämlich erst einmal schauen, wie du am Markt agierst.

Solltest du ausschließlich mit deinem eigenen Kapital handeln, solltest du dies in der Regel als Privatperson dürfen. Die Grenzen zwischen privat und gewerblich sind nahezu fließend und die Gewerbeämter können je nach Gemeinde eine unterschiedliche Auffassung davon haben. Agierst du beispielsweise professionell am Markt, erstellst Analysen, hast eigene Büroräume, verdienst deinen gesamten Lebensunterhalt mit Kryptowährung und hast außerdem noch ein paar Angestellte, handelst du ganz klar gewerblich.

Wichtig: Diese Aussagen stellen keine Finanz- oder Steuerberatung dar! Je mehr Käufe/Verkäufe du im Jahr abwickelst und zusätzlich diese professionell aufziehst, desto höher ist die Gefahr, als gewerblich eingestuft zu werden. In diesem Fall solltest du das Gespräch mit einem Steuerberater und/oder dem Finanzamt suchen. So kommt es später nicht zu bösen Überraschungen.

Vor- und Nachteile eines gewerblichen Krypto-Investments in der Übersicht

Sobald das Finanz- oder Gewerbeamt dich gewerblich einstuft, erhältst du aus dem Kryptohandel keine sonstigen Einnahmen (§22 EStG) mehr, sondern Einnahmen aus einem Gewerbebetrieb (§ 2 Abs. 1 EStG). Das birgt gleich einige Vor- aber auch Nachteile, wie wir dir nachfolgend erläutern.

Vorteile:

  • Gründung einer GmbH, um die Steuerlast zu senken
  • Staking & Lending problemlos möglich

Nachteile:

  • Gewerbesteuererklärung einreichen, worauf hin Gewerbesteuern in Höhe von 3,5 Prozent des Gewerbeertrags anfällt
  • Jährliche Einnahme-Überschuss-Rechnung sowie anfallende Einkommensteuer zwischen 14 und 42 Prozent
  • evtl. Bilanzierungspflicht
  • erheblicher bürokratischer Aufwand

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