Formfehler in der Bekanntgabe
Gemeinderatssitzung muss wiederholt werden

Ringsheim (st). Die Sitzung des Gemeinderats Ringsheim vom 13. April, in der auch über die Zulassung des Bürgerbegehrens entschieden wurde, muss wegen eines kleinen, aber rechtlich wichtigen Formfehlers wiederholt werden. Zwar waren der Sitzungstag und die Tagesordnung im Amtsblatt veröffentlicht, die Uhrzeit und auch der Sitzungsort waren jedoch aufgrund eines Übertragungsfehlers nicht abgedruckt.

Bemerkt hat den Fehler die Vertrauensperson des Bürgerbegehrens, der nun Bürgermeister, Presse und Kommunalaufsicht informiert hat. „Etliche Bürger seien vor dem verschlossenen Rathaus gestanden“, so die Vertrauensperson in ihrem Schreiben. Das teilt die Gemeindeverwaltung mit. Die Vertrauensperson selbst nahm an der stattgefundenen Sitzung teil und wurde vom Gemeinderat auch angehört.

Weber entschuldigt sich

Bürgermeister Pascal Weber dazu: „Es ist für mich als Leiter der Verwaltung absolut ärgerlich, dass uns dieser Fehler passiert ist und ich entschuldige mich dafür bei den Bürgerinnen und Bürgern, den Gemeinderätinnen und Gemeinderäten und den zahlreich in der Sitzung Anwesenden. Uhrzeit und Ort der Sitzung waren wie immer in den vergangenen Monaten um 19 Uhr im Bürgerhaus. Ich denke, alle interessierten Bürger wussten oder konnten wissen, wo und wann die Sitzung stattfindet. Wenn viele Bürgerinnen und Bürger vor dem Rathaus waren und nicht zu uns gefunden haben, tut mir das für diese Interessierten sehr leid und ich entschuldige mich insbesondere auch bei diesen. Aber wir, und ich ganz persönlich, stehen zu dem gemachten Fehler, den wir voraussichtlich mit einer Sondersitzung des Gemeinderates am Dienstag, 27. April, schnellstens korrigieren werden. Jetzt verstehe ich auch, warum keine Mitglieder der Bürgerinitiative außer der Vertrauensperson in der öffentlichen Sitzung anwesend waren, obwohl wir extra Plätze reserviert hatten. Aber nun haben ja dann alle in der neuerlichen Sitzung nochmals die Teilnahmemöglichkeit.“

Wiederholt werden muss nicht nur der Punkt „Bürgerbegehren/Bürgerentscheid“, sondern auch alle anderen Beratungen und Abstimmungen des Gemeinderates zu allen stattgefundenen Tagesordnungspunkten.

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