Formfehler in der Bekanntgabe
Gemeinderatssitzung muss wiederholt werden
Ringsheim (st). Die Sitzung des Gemeinderats Ringsheim vom 13. April, in der auch über die Zulassung des Bürgerbegehrens entschieden wurde, muss wegen eines kleinen, aber rechtlich wichtigen Formfehlers wiederholt werden. Zwar waren der Sitzungstag und die Tagesordnung im Amtsblatt veröffentlicht, die Uhrzeit und auch der Sitzungsort waren jedoch aufgrund eines Übertragungsfehlers nicht abgedruckt. Bemerkt hat den Fehler die Vertrauensperson des Bürgerbegehrens, der nun Bürgermeister, Presse...