Jugendgemeinderat plant eigene Projekte
Seit sechs Jahren ein Erfolgsmodell Rheinaus

Der Jugendgemeinderat mit Bürgermeister Michael Welsche bei der Eröffnung des Kleinspielfeldes im vergangenen Jahr. | Foto: Stadt Rheinau
  • Der Jugendgemeinderat mit Bürgermeister Michael Welsche bei der Eröffnung des Kleinspielfeldes im vergangenen Jahr.
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Rheinau (als). Bei Kommunalwahlen dürfen in Baden-Württemberg inzwischen auch Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr wählen, das erste Mal am 26. Mai. Nach den Kehler Jugendvertretern stellen wir heute den politischen Nachwuchs aus Rheinau vor.

Für die Stadt Rheinau ist es ein Erfolgsmodell. Der Jugendgemeinderat befindet sich seit November in seiner sechsten Legislaturperiode, besteht aus 20 Mitgliedern und ist auf die Dauer von jeweils zwei Jahren gewählt. Dessen Sprecherin ist Lara Heidt, „Stimmenkönigin“ wurde Sophia Berger. Ende Februar fand ein Einführungsseminar für die neu gewählten Jugendlichendurch die Landeszentrale für politische Bildung statt.

Bisher habe der Jugendgemeinderat etwa einen eigenen Stadtplan für Jugendliche mit Freizeitangeboten erstellt. Dort seien zudem nützliche Informationen zu öffentlichen Einrichtungen sowie Ansprechpartner für die Jugendlichen bei deren Problemen genannt. In Rheinau gibt es eine Vielzahl von Jugendtreffs wie das Chill out in Honau, die Jugendtreffs in Diersheim, Holzhausen und Linx sowie den städtischen Jugendtreff Freistett.

In der Vergangenheit hatte der Jugendgemeinderat vielfältige Projekte angestoßen, wie einen überdachten Outdoorplatz, die Grillstelle sowie das Kleinspielfeld am Friedrich-Stephan Stadion in Freistett. Es fand auch eine Messe für junge Künstler oder eine Dance-Night, organisiert von den Jugendgemeinderäten, statt. Im Hinblick auf die anstehende Kommunalwahl seien derzeit keine Workshops geplant. Ob die Jugendlichen von ihrem Wahlrecht Gebrauch machten, hänge vom eigenverantwortlichen Handeln der Wahlberechtigten ab, so die Stadtverwaltung.

Grundsätzlich gilt: Beschlüsse des Rheinauer Jugendgemeinderats können als Antrag beim Bürgermeister dem Gemeinderat zur Behandlung und Abstimmung vorgelegt werden. Der Jugendgemeinderat erhält hierbei ein Anhörungsrecht in den jugendspezifischen Angelegenheiten der Stadt. Auch ein eigenes Budget steht dem Jugendgemeinderat für dessen Arbeit zur Verfügung. Mittel für Projekte können vom Gemeinderat bewilligt werden.

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