Nachts gilt Tempo 30
Geschwindigkeitsbeschränkung entlang der L75

Mitarbeiter des Straßenbauamts des Kreises bringen die Verkehrsschilder an. | Foto: Landratsamt Ortenaukreis
  • Mitarbeiter des Straßenbauamts des Kreises bringen die Verkehrsschilder an.
  • Foto: Landratsamt Ortenaukreis
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Rheinau (st). Ab Donnerstag, 7. April, gilt in Rheinau entlang der Landesstraße 75 während der Nachtstunden eine Beschränkung der maximalen Geschwindigkeit auf 30 km/h. Die Straßenverkehrsbehörde des Landratsamts Ortenaukreis hat die Geschwindigkeitsbeschränkung, die die Ortsdurchfahrten Linx, Hohbühn, Rheinbischofsheim, Freistett und Memprechtshofen betrifft, als Ergebnis der Lärmaktionsplanung angeordnet.

Entlastung der Anwohner

„In den Ortsdurchfahrten der L75 in Rheinau gilt künftig nachts von 22 bis 6 Uhr aus Lärmschutzgründen Tempo 30. Die Schilder wurden aktuell aufgestellt“, informiert Annette Streif vom Amt für Straßenverkehr & ÖPNV. „Mit der Temporeduzierung auf 30 km/h erreichen wir eine Lärmminderung von 2,5 Dezibel, was für eine spürbare Entlastung der Anwohner sorgen wird“, so Streif.

Auch Rheinaus Bürgermeister Michael Welsche freut sich über das nächtliche Tempolimit in Rheinau: „Die Anwohner entlang der L75 haben durch das nächtliche Tempolimit eine deutlich angenehmere Lebensqualität. Es ist gut, dass die Maßnahme nun umgesetzt wird.“

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