Auskunftsstelle in Rheinau
Das Grundbuchamt schließt Ende Mai
Rheinau (st). Mit der Neuordnung des Grundbuchwesens in Baden-Württemberg wird das kommunale Grundbuchamt Rheinau zum 6. Juni aufgehoben. Letzter Tag, an dem das Grundbuchamt im Rathaus III in Rheinbischofsheim für den Publikumsverkehr geöffnet sein wird, ist Dienstag, 30. Mai. Ab diesem Zeitpunkt ist für grundbuchrechtliche Eintragungen das Amtsgericht Achern zuständig.
Zurzeit werden die seit dem Jahr 1900 geführten über 16.000 Akten von Ratschreiber Dieter Erk für den Transport zum Landesgrundbuchzentralarchiv in Kornwestheim verpackt. Hierbei müssen die Vorgaben des Eingliederungsplanes genau beachtet und jede einzelne Akte erfasst werden.
Dieter Erk wird nach der Aufhebung des Grundbuchamtes beim Bauamt der Stadt Rheinau eingesetzt werden. Zudem wird dort eine Grundbucheinsichtstelle eingerichtet. Die Bürger haben so die Möglichkeit, weiterhin Einsicht in die elektronischen Grundbücher zu nehmen sowie Grundbuchabschriften zu erhalten. Auch öffentliche Unterschriftsbeglaubigungen wird Ratschreiber Dieter Erk weiterhin vornehmen und für Fragen rund um das Grundbuch zur Verfügung stehen.
Die Öffnungszeiten der Grundbucheinsichtsstelle werden noch rechtzeitig bekanntgegeben.
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