Bundesweite Kontrollaktion
Zoll prüft Speditionen auf Schwarzarbeit
Ortenau/Freiburg (st). Am Freitag, 16. Juli, prüften Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach an den Standorten Offenburg und Freiburg 96 Betriebe des Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbes und befragten im Zuge dessen auch 260 Beschäftigte dieser Unternehmen zu ihren Arbeitsverhältnissen.
In sechzehn Fällen hätten die geprüften Arbeitgeber bislang nicht nachweisen können, dass die Beiträge an die Sozialversicherungsträger korrekt abgeführt worden seien. Daneben habe im Zeitpunkt der Prüfung nicht nachvollzogen werden können, ob die Sofortmeldepflichten konsequent eingehalten worden seien. Diese Pflicht beinhalte, dass Arbeitgeber den Tag des Beginns eines Beschäftigungsverhältnisses spätestens bei dessen Aufnahme an die Träger der Rentenversicherung zu melden haben. Weiter habe sich ein Hinweis auf eine Unterschreitung des Mindestlohns ergeben und ein befragter Arbeiter beziehe offensichtlich Sozialleistungen, die ihm im Falle eines Lohnbezugs nicht zustünden. Aus den noch andauernden Ermittlungen wird sich ergeben, ob in den einzelnen Fällen Straf- oder Bußgeldverfahren einzuleiten sind, so das Hauptzollamt.
Die Schwerpunktprüfung fand zeitgleich auch bei den vierzig weiteren Hauptzollämtern im ganzen Bundesgebiet statt. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit kontrollierte insbesondere die Einhaltung des allgemeinen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz in Höhe von 9,60 Euro pro Stunde - der allgemeine Mindestlohn ist zum 1. Juli 2021 auf 9,60 Euro pro Stunde gestiegen-, die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern.
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