Zwischenbilanz der Bundespolizei
Unterstützung bei Pandemiebekämpfung
Ortenau (st). Seit dem 2. November intensiviert die Bundespolizei den Einsatz zur Pandemiebekämpfung weiter. Zwar sind Maßnahmen nach Infektionsschutzgesetz Aufgaben der Gesundheitsämter, in Amtshilfe der Ordnungsämter und in Vollzugshilfe der Polizeien der Länder. Gleichwohl leistet die Bundespolizei im Rahmen der eigenen Aufgaben an den Grenzen, in Flughäfen und im Bahnbereich hierdurch einen wichtigen Beitrag zur Pandemiebekämpfung, gerade zu einem Zeitpunkt, der von deutlich steigenden Infektionszahlen geprägt ist. Dabei gilt es, die Länder stark zu unterstützen.
Im Zeitraum vom 9. bis zum 15. November waren im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeidirektion Stuttgart, der sich geografisch über das Bundesland Baden-Württemberg erstreckt, rund 2.500 Bundespolizisten in Bahnhöfen, Zügen, auf Flughäfen und an den Landgrenzen im Einsatz, um einen zusätzlichen Beitrag für die Bundesländer bei der Pandemiebekämpfung zu leisten.
Bei den Kontrollmaßnahmen an den Binnengrenzen, an den Flughäfen und im Bahnbereich hat die Bundespolizei 2.767 Personen festgestellt, die gegen die Maskenpflicht verstoßen haben. Nach Ermahnungen setzten diese Personen ihre Reise fort. In 46 Fällen informierten die Einsatzkräfte die zuständigen Gesundheitsämter, um ein Bußgeldverfahren einzuleiten.
Im Rahmen der weiteren Intensivierung der Einsatzmaßnahmen zur Pandemiebekämpfung stellte die Bundespolizeidirektion seit dem 2.November insgesamt 5.450 Personen ohne erforderliche Mund-Nasen-Bedeckung fest. Der überwiegende Teil der ermahnten Personen zeigte sich einsichtig. In 65 Fällen informierten die Einsatzkräfte das zuständige Gesundheitsamt, um ein Bußgeldverfahren einzuleiten.
Auch auf den Bahnhöfen und in Zügen hat die Bundespolizei die Präsenz deutlich erhöht - im Fokus steht der morgendliche und abendliche Berufsverkehr auf der Schiene. Dort überwacht die Bundespolizei die Einhaltung der Tragepflicht eines Mund-Nasen-Schutzes. In Zweifelsfällen informieren die Kräfte die Gesundheitsämter, um von dort Bußgeldverfahren zu initiieren.
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