Gastronomie
Finanzkontrolle Schwarzarbeit deckt diverse Verstöße auf

Ortenau Acht Ortenauer Gaststätten wurden von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach geprüft. Eine Angestellte mit indischer Staatsbürgerschaft konnte nur einen portugiesischen Aufenthaltstitel vorweisen. Dieser berechtigte sie auch, sich 90 Tage in Deutschland aufzuhalten. Allerdings war die Frist deutlich überschritten. Eine in einem Imbiss tätige ukrainische Staatsbürgerin konnte weder eine Aufenthalts- noch eine Arbeitserlaubnis vorweisen. Da sie sich seit ihrer Einreise noch nicht bei der Ausländerbehörde gemeldet hatte, führte die Arbeitsaufnahme dazu, dass sie sich rechtlich gesehen nun illegal in Deutschland aufhielt. Der Geschäftsinhaber wiederum sieht sich wegen des Verdachts der unerlaubten Beschäftigung mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren konfrontiert.

Illegaler Aufenthalt

Gegen zwei Männer kosovarischer Nationalität in einem weiteren Restaurant besteht der Verdacht des illegalen Aufenthalts. Da sie daneben weder zur Sozialversicherung angemeldet waren noch entlohnt wurden, wurde gegen den Geschäftsführer ein Strafverfahren eingeleitet. In drei weiteren Gaststätten räumten die jeweiligen Inhaber ein, für ihre Angestellten keine Arbeitsaufzeichnungen zu führen. ST/AG

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