Dämmerung gefährlich
Winterzeit verstärkt Gefahr für Wildunfälle
Ortenau (rek). Wenn Verkehrswege die Lebensräume von Wildtieren kreuzen oder zerschneiden, bedeutet das Gefahr für Mensch und Tier. Ihrem Antrieb entsprechend gibt es mehrere Gründe für den Wildwechsel: die Erkundung des Reviers und die Suche nach Nahrung oder Paarungspartnern. Die Monate Oktober und November sowie April und Mai sind die risikoreichsten im Bezug auf Wildunfälle. Die Polizeistatistik sagt, dass morgens zwischen 5 und 8 Uhr sowie abends zwischen 17 Uhr und Mitternacht die Gefahr der Kollision zwischen Auto und Tier am größten ist.
Wo besondere Vorsicht geboten ist
Besondere Vorsicht ist auf Landstraßen, die entlang unübersichtlicher Wald- oder Feldkanten oder direkt durch den Wald verlaufen, geboten, warnen Polizei und Jäger. Hier unbedingt Fuß vom Gas, denn bei Tempo 60 beträgt der Bremsweg etwa 35 Meter, bei Tempo 100 bereits 100 Meter, rechnet die Polizei vor. Das Statistische Bundesamt meldet jedes Jahr mehr als 270.000 Wildunfälle bundesweit, das macht fünf Prozent aller Straßenverkehrsunfälle aus. Allein im vergangenen Jahr wurden dabei 2.500 Menschen verletzt, 20 Insassen verunglückten tödlich. Nach Angaben des Deutschen Jagdverbandes (DJV) kämen dabei jedes Jahr zudem mehr als eine Million Wildtiere ums Leben. Verpflichtet sei der Verkehrsteilnehmer, der einen Unfall mit einem Haar- oder Federwild hatte, den zuständigen Jäger zu informieren, so die Pressestelle des Polizeipräsidiums auf Anfrage. Dies könne auch über die Polizei geschehen. Nach dem Crash müsse zu erst die Unfallstelle ausreichend abgesichert und im Anschluss sowohl das verletzte als auch das getötete Tier dem Jäger übergeben werden. „Das eigenmächtige Verfrachten des Tieres in den Kofferraum, um sich damit vom Unfallort zu entfernen, ist verboten“, stellt das Polizeipräsidium klar.
Was tun bei einem Wildunfall?
Doch wie weist der Autofahrer nach, dass der Unfall durch Wild entstanden ist, wenn das Tier sich entfernt hat? "Letztlich beurteilt das die Polizei im Rahmen der Unfallaufnahme anhand der allgemeinen Umstände", so das Präsidium. "Auf Wunsch können die Beamten dem Fahrer eine kostenpflichtige Bescheinigung für die Versicherung ausstellen, dass der Unfall durch Wild entstanden ist."
Wenn bei dem Unfall durch Brems- oder Ausweichmanöver andere Verkehrsteilnehmer geschädigt würden, nähme die Polizei vor Ort den Unfall auf, würde sich zur Schuldfrage aber nicht eindeutig erklären. "Dies übernehmen in der Regel die Versicherungen bei der Abwicklung des Unfalls", stellt die Polizeipressestelle klar.
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.