Die Glosse im Guller
Wer im Sitzen isst, zahlt höhere Steuern

Zugegeben, inzwischen zwickt sogar der Bund der bequemsten Yogahose. Ist aber egal, alle Diäten sind ins neue Jahr verschoben. Im Augenblick muss ausgenutzt werden, dass in Speiselokalen ein reduzierter Mehrwertsteuersatz gilt. 2024 soll dieser wieder erhöht werden, was die Wirte entsprechend an die Kunden weitergeben werden. Und es ist schon ein Unterschied, ob ich für meine Pizza 10,70 oder 11,90 Euro bezahlen muss. Für das Doppelte der Differenz gibt es mancherorts schon ein kleines Glas Mineralwasser.

Sieben oder 19 Prozent

Die letzte Aussage war verwirrend formuliert? Stimmt, aber verwirrend ist auch das Steuerrecht und das nehmen alle hin. Doch zurück zum Mineralwasser: Im Gegensatz zu Pizza, Schnitzel und Co. wurde die Mehrwertsteuer für Getränke nicht durch das Corona-Steuerhilfegesetz auf sieben Prozent reduziert, sondern blieb auf 19 Prozent. Warum nur das eine gesenkt wurde und das andere nicht, hat sich mir nie erschlossen. Ziel des Steuerhilfegesetzes war schließlich, die durch Corona und hohe Energiepreise gebeutelte Gastronomie zu unterstützen. Und da sollte es doch Wurst sein, ob ein Kunde Kamillentee konsumiert oder Kartoffelsuppe.

Stehimbiss

Apropos Wurst – wer sich einfach nur eine Currywurst am Stand kauft, hat schon immer nur sieben Prozent bezahlt. Wenn allerdings das Ganze auf einem Stuhl sitzend an einem Tisch vor dem Imbisswagen möglicherweise noch auf einem Steingutteller verzehrt werden konnte, schlug das Finanzamt wieder mit 19 Prozent zu. Was anderes galt wohl, wenn ein Wegwerf-Teller aus Plastik benutzt wurde und dieser auf einem Stehtisch ohne Sitzgelegenheit stand. Und so wird es 2024 auch wieder sein, wenn das Corona-Steuerhilfegesetz ausgelaufen ist, wobei mancher noch auf Verlängerung hofft.
Ich bin auch dafür – und zwar auf Sankt-Nimmerlein. Der Staat kann doch nicht zwölf Prozent höhere Steuern von uns verlangen, nur damit wir im Sitzen essen dürfen!

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