Fußnote – die Glosse im Guller
Unnötige Geldausgaben
Eine frische Brezel aus der Bäckerei ist etwas wirklich Leckeres, weshalb ich mir ab und an eine gönne. Unlängst wurde ich beim Kauf einer solchen mit einem verführerischen Angebot konfrontiert. Die freundliche Bäckereifachverkäuferin machte mich auf eine Sonderaktion an diesem Tag aufmerksam. Bei dieser gab es drei Brezeln zum Preis für zwei. Das klang nach einem Schnäppchen und ich griff spontan zu. Nun war ich im Rechnen schon in der Schule immer ein bisschen langsam. So fiel es mir erst zu Hause auf: Ich hatte doppelt so viel Geld für etwas ausgegeben, das ich in dreifacher Menge gar nicht brauchte. Drei Brezeln sind nämlich selbst mir zu viel.
Solche verlockenden Angebote gibt es übrigens nicht nur in Bäckereien. Und selbst gestandene Kaufleute scheinen sich offensichtlich hin und wieder dabei ordentlich zu verrechnen. Beispielsweise soll ein Reeder in Norddeutschland bei seiner Bank um einen Kredit für zwei Containerschiffe nachgefragt haben. Diese hätte ihm im Gespräch aber gleich vorgeschlagen, doch lieber zehn zu kaufen, die sie ihm gerne finanzieren wollte. Klingt auf den ersten Blick großzügig, war jedoch trotzdem eine blöde Idee. Da der Reeder letztlich gar keinen Bedarf für so viele Schiffe hatte und folglich nicht genug damit verdiente, um die Kredite dafür abzuzahlen.
Nun kann man natürlich sagen, selbst blöd. In diesem Fall wird allerdings letztendlich der Steuerzahler der Dumme sein. Denn bei dem generösen Kreditgeber handelte es sich um die HSH Nordbank. Gerät eine Landesbank durch faule Kredite in Schieflage, stehen am langen Ende immer die Bürger dafür gerade. In welchem Umfang, scheint im Fall der HSH noch unklar, aber Experten fürchten, es wird mal wieder teuer.
Unnötige Geldausgaben, ob auf Pump oder nicht, sind sicherlich wenig ratsam. Seine Euros zusammenzuhalten und zu sparen, birgt aber ebenfalls Gefahr auf Schwund. Das mussten Kunden der Volksbank Reutlingen feststellen. Das Geldinstitut verlangte plötzlich auch von sogenannten Kleinsparern einen halben Prozent "Verwahrentgelt", im Volksmund auch Strafzinsen genannt. Dem hat ein Gericht jetzt den Riegel vorgeschoben – aber keineswegs grundsätzlich, sondern lediglich bei Altverträgen.
So gesehen lässt man sein Geld vielleicht doch lieber beim Bäcker. Brezeln, die nicht selbst gegessen werden, bekommen einfach Kollegen. Da gibt es möglicherweise wenigstens ein Danke.
Anne-Marie Glaser
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