Eine Frage, Frau Stumpe-Blasel
Psychosoziale Prozessbegleitung

Dagmar Stumpe-Blasel

Besonders schutzbedürftige Personen, die eine Gewalttat erlebt haben, können ab 1. Januar Begleitung und Betreuung während eines Strafverfahrens in Anspruch nehmen. Unter anderem wird solche vom Diakonischen Werk und von Aufschrei e.V. angeboten. Im Interview mit Anne-Marie Glaser erklärt Dagmar Stumpe-Blasel von Aufschrei e.V. Einzelheiten.

Was genau ist die psychosoziale Prozessbegleitung?
Das ist eine besondere intensive Form der Begleitung vor, während und nach der Hauptverhandlung eines Gerichtsprozesses. Sie umfasst die qualifizierte Betreuung, Informationsvermittlung und Unterstützung im Strafverfahren. Die Rechtsberatung bleibt die Aufgabe der Anwälte. Die Psychosoziale Prozessbegleitung kann dazu beitragen, die Belastungen der Menschen, die von einer schweren Gewalttat betroffen sind, im Strafverfahren zu verringern. Sie hilft Ängste und Unsicherheiten abzubauen und trägt dazu bei, dass sich Betroffene nicht ein zweites Mal hilflos ausgeliefert fühlen. Die Prozessbegleitung spricht mit den Opferzeugen nicht über das Tatgeschehen. Sie verfügt auch nicht über ein Zeugnisverweigerungsrecht. Wir hätten das gerne geändert.

Wer hat Anspruch?
Insbesondere sind das Kinder und Jugendliche, die Opfer von Gewalt- und Sexualdelikten geworden sind. Allerdings muss ein Antrag bei Gericht gestellt werden. Die Prozessbegleiterinnen von Aufschrei und Diakonischem Werk unterstützen bei der Antragstellung. Auch erwachsene Opfer können bei Gewalt- oder Sexualverbrechen einen Anspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung haben.

Welche Kosten sind damit verbunden?
Im Falle einer Beiordnung durch das Gericht entstehen für die Opferzeugen keine Kosten. Dagmar Stumpe-Blasel

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