Besuchsregelung in Pflegeeinrichtungen
Zutritt nur mit negativem Schnelltest
Ortenau (st). Nach Vorgabe des Sozialministeriums Baden-Württemberg ist der Zutritt von Besuchern und externen Personen zu stationären Pflege- und Betreuungseinrichtungen weiterhin nur nach Vorlage eines maximal 48 Stunden zuvor erfolgten negativen COVID-19-Schnelltests zulässig.
Keine Ausnahme für Geimpfte
Ausnahmen für vollständig geimpfte Personen bestehen zum jetzigen Zeitpunkt nicht. „Laut Robert-Koch-Institut kann eine Virusübertragung von geimpften Personen bisher nicht vollständig ausgeschlossen werden“, erläutert Evelyn Bressau, Leiterin des Gesundheitsamts des Ortenaukreises. „Aufgrund der hohen Vulnerabilität der Bewohner dieser Einrichtungen, ist hier weiterhin Vorsicht geboten“, so Bressau weiter.
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