Das sollte man über Rauchwarnmelder wissen
Wunderkerzen können Alarm auslösen
Ortenau (ag/io). Zu Weihnachten gehört für viele Kerzenschein einfach dazu. Das erhöht natürlich automatisch das Brandrisiko. Es muss aber nicht zwingend zum Schlimmsten kommen und trotzdem kann der Rauchwarnmelder Alarm geben, wie Daniel Busam auf Anfrage erklärt.
"Rauchwarnmelder reagieren nicht auf offenes Feuer, allerdings auf Rauch", so die Fachkraft für Rauchwarnmelder. "Dieser entsteht beim Auspusten von Kerzen beispielsweise auf einem Adventskranz." Da kann es durchaus passieren, dass ein Rauchwarnmelder anschlägt, ebenso wenn Wunderkerzen entzündet werden.
"Rauchwarnmelder arbeiten optisch", so Busam. Sehr vereinfacht dargestellt, wird mit Hilfe eines Spiegels und einer LED im Inneren geprüft, ob die Luft sauber ist. Ist das nicht der Fall, dann ertönt das Warnsignal. Auslöser kann deshalb neben Qualm eine kleine Spinne sein, die in das Gehäuse krabbelt.
Kommt es zu einem Fehl-alarm, kann der Rauchwarnmelder selbst abgestellt werden. Anschließend muss man ihn nicht zwingend austauschen. "Wichtig ist aber, dass die Raucheintrittsöffnung unbedingt sauber ist", betont der Experte. Deshalb darf das Gehäuse beispielsweise beim Renovieren keinesfalls überstrichen werden. Diese Öffnung überprüft Daniel Busam immer, wenn er Rauchwarnmelder wartet. Das muss einmal im Jahr geschehen und kann im Privathaushalt auch selbst erledigt werden. "Jeder Melder hat eine Funktionstaste", erklärt Daniel Busam. Wird diese gedrückt, muss ein Piepton zu hören sein. Ist das nicht der Fall, wird ein neuer Melder benötigt.
Beim Kauf empfiehlt Daniel Busam, auf das Prüfsiegel zu achten. Hochwertige Melder haben in der Regel eine Batterie mit einer Lebenszeit von zehn Jahren. Bei günstigen Varianten sollte der Käufer damit rechnen, dass die Batterie oft bereits nach zwei Jahren leer ist. "In Privathaushalten müssen die Schlafräume und Fluchtwege bis zur Wohnungstür durch Rauchwarnmelder gesichert sein", so der Experte und weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Leben retten können.
Doch welche Auswirkungen hat es auf den Versicherungsschutz, wenn es in einem Privathaushalt keine oder defekte Melder gibt? Auf Anfrage erklärt Versicherungsmakler Dennis Keller, dass dies kein Grund für eine Lebens- oder Wohngebäudeversicherung ist, die Zahlung zu verweigern: "Es ist, da genau diese Frage in Fachkreisen heiß diskutiert wurde, eine breite Front an Versicherern befragt worden. Alle antworteten, dass sie eine Entschädigung nicht davon abhängig machen, ob ein Brandmelder vorhanden ist oder nicht."
Hintergrund ist laut Dennis Keller, dass ein Rauchwarnmelder einen Brand nicht verhindern, ihn im Regelfall auch nicht eindämmen kann. Sein Sinn besteht darin, die Bewohner zu warnen, damit diese sich in Sicherheit bringen können.
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