Strafe möglich
Wo die Drohnen fliegen dürfen, ist klar geregelt

Wer eine Drohne steuert, darf damit nicht in die öffentliche Sicherheit eingreifen. | Foto: ki-kieh/pixabay
  • Wer eine Drohne steuert, darf damit nicht in die öffentliche Sicherheit eingreifen.
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Ortenau (ds). Schon seit einigen Jahren sind Drohnen bei Institutionen wie Feuerwehr oder Polizei im Einsatz. Spätestens seitdem sie auch in den Regalen von Elektronikfachgeschäften und Discountern stehen, haben sie im privaten Bereich Einzug gehalten und begeistern Technikfreaks und Hobbyfotografen gleichermaßen. Doch die kleinen Fluggeräte stoßen nicht überall auf Gegenliebe, vielen Menschen sind sie ein Dorn im Auge, weil sie laut sind und die Privatsphäre stören. Dabei ist ganz klar: Für die Nutzung von Drohnen gibt es strenge Regeln.

"Weil sich Drohnen immer größerer Beliebtheit erfreuen, bedeutet das auch: Je mehr Drohnen aufsteigen, desto größer wird die Gefahr von Kollisionen, Abstürzen und Unfällen. Durch die gesetzlichen Bestimmungen soll die Sicherheit des Luftverkehrs sowie die öffentliche Sicherheit und Ordnung sichergestellt werden", erläutert Patricia Lukas aus dem Fachbereich Luftverkehr und Luftsicherheit im Regierungspräsidium Stuttgart, das in dieser Sache auch für die Ortenau zuständig ist.

Häufigste Verstöße

Die häufigsten Verstöße gegen die Drohnen-Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur sind "kleine (Aus-)Flüge über dem Nachbargrundstück, aber auch das Fliegen in Naturschutzgebieten oder in Flughöhen über 100 Meter. Zudem kommt es immer häufiger zu Vorfällen in Flughafennähe", so Lukas auf Anfrage. Wer sich nicht an die Drohnen-Verordnung hält, dem droht ein Bußgeld von bis zu mehreren tausend Euro. Jede Drohne mit einem Startgewicht über 250 Gramm muss mit Name und kompletter Adresse des Eigentümers gekennzeichnet sein. Ab einem Gewicht von zwei Kilogramm wird ein Kenntnisnachweis benötigt. Generell nicht erlaubt ist das Fliegen außerhalb der Sichtweite, über Wohn- und Naturschutzgebieten, in Flughöhen über 100 Meter, innerhalb eines Radius von 1,5 Kilometern um Flugplätze, in Kontrollzonen, wenn man eine Höhe von 50 Metern überschreitet, bei Nacht sowie das Fliegen mit einer Drohne über fünf Kilogramm Startgewicht.

Wo gilt Sicherheitsabstand?

Mindestens 100 Meter Sicherheitsabstand muss eingehalten werden etwa zu Menschenansammlungen, Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen und Bahnanlagen, Krankenhäusern, Unglücksorten, Einsatzorten von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, zu militärischen Anlagen, Industrieanlagen, Justizvollzugsanstalten, Anlagen der Energieerzeugung und Verfassungsorganen. "In begründeten Fällen kann das Regierungspräsidium Stuttgart als Landesluftfahrtbehörde Ausnahmen von den Verboten zulassen, wenn der Betrieb keine Gefahr für die Sicherheit des Luftverkehrs oder die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere eine Verletzung der Vorschriften über den Datenschutz und über den Naturschutz darstellt", erklärt Patricia Lukas. Eine solche Ausnahme gebe es in aller Regel aber nur dann, wenn die Drohne zu gewerblichen und nicht nur zu Sport- und Freizeitzwecken genutzt werde. Das Regierungspräsidium Stuttgart genehmigt jedes Jahr mehrere tausend solcher Flüge.

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