Jägervereinigung Kinzigtal
Wilderei – strafbare Tat mit hoher Dunkelziffer
Mittlerer Schwarzwald (cao). Die Wilderei ist ein leidiges Thema, das schon seit jeher beschäftigt. "Bis in die Neuzeit war das Jagdrecht ausschließlich der Landesherrschaft vorbehalten, in Gutach also den Herzögen von Württemberg und seit 1810 dem Großherzog von Baden", erinnert der Historiker und Gutacher Ehrenbürger Ansgar Barth.
Demnach hätten diese wiederum das Jagdrecht an die jeweiligen Oberamtmänner und die Oberförster in Hornberg vergeben. Den Bauern seien lediglich der Vogelfang und die Tötung von Bären, Wölfen und anderen beißenden Tieren erlaubt gewesen. Alles andere Wild sollte von den Höfen verscheucht werden. "Mit Sicherheit geschah das nicht immer so, wie die Herren es sich vorstellten", mutmaßt Ansgar Barth. Energisch sei gegen das weit verbreitete Wildern vorgegangen worden, wie dies aus einer Anordnung von 1761 hervorginge.
In den Ausführungen des Historikers heißt es:
"Den Forstknechten soll es erlaubt sein, auf Wilderer, wenn sie sich mit Gewöhr im Wald sehen lassen, auf vorheriges Anschreien aber nicht stehen und sich gefangen geben wollen, ohne weitere Umstände alsbald Feuer zu geben. Im Falle ein Wilderer angezeigt und entweder lebend oder tot herbeigeschafft würde, solle eine Belohnung ausbezahlt werden. Wenn sich ein nichtgefährlicher Wilderer bei diesem Laster erwischen lässt, so soll er in ein Zucht- und Arbeitshaus kommen. Die gefährlichen Wildschützen jedoch werden am Galgen aufgeknüpft oder zumindest lebenslänglich ins Gefängnis gesteckt. Die Namen derjenigen verruchten Gesellen, die nicht gefasst werden können, werden am Galgen angeschlagen. Wird einer von ihnen von dem Forstknecht erschossen, soll sein Cadaver ebenfalls noch an den Galgen. Damit nun diese herzoglich gnädigste Anordnung jedermann erfährt, so habt Ihr dieselbe nicht nur an die Kirchentür heften zu lassen, sondern der ganzen Einwohnerschaft öffentlich bekanntzugeben."
Reinhard Kempf
Auch heute wird noch immer gewildert. "Das sagt hier auch fast jeder Revierpächter", berichtet Reinhard Kempf, der bei der Jägervereinigung Kinzigtal für die Öffentlichkeitsarbeit zuständig ist. Letztendlich seien das allerdings meistens nur Ahnungen oder Vermutungen, ohne belastbare Fakten. Auch wenn sogenannte Abwurfstangen, damit sind Geweihe und Gehörne gemeint, die im Wald gefunden werden, unerlaubt mitgenommen werden, zähle das als Wilderei. "Wer kann das schon kontrollieren und registrieren?", so Kempf.
Kitze beim Mähen getötet
Auch wenn Kitze beim Mähen getötet werden, wird das als Jagdwilderei bestraft. "Ein Landwirt wurde von dem Amtsgericht Ottweiler im Saarland wegen 15-facher Jagdwilderei verurteilt. Er musste eine Geldstrafe in Höhe von 180 Tagessätzen à 40 Euro bezahlen", berichtet Kempf. Meist kämen Wilderer lediglich mit einem Bußgeld davon. "Wilderei kann in besonders schweren Fällen aber auch mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden", so Kempf. Geregelt werde dies im Strafgesetzbuch Paragraph 292 Jagdwilderei.
Belastbare Zahlen liefern nur die polizeilich erfassten Fälle. So würden deutschlandweit jedes Jahr um die 1.000 Fälle von Jagdwilderei registriert. "Die Dunkelziffer an Wilderei dürfte wesentlich höher liegen", schätzt Kempf.
Wildernde Hunde
Jäger seien zudem verpflichtet, das Wild vor wildernden Hunden und Katzen zu schützen. "Auch das ist gesetzlich geregelt", so der Pressesprecher. Dafür müssten Jagdschutz-Berechtigte wie der Revierpächter, zuständige Förster, ein offizieller Jagdaufseher oder die Polizei, wenn es keinen anderen Weg gebe, wildernde Haustiere erschießen. "Hunde wildern laut Gesetzgeber aber erst, wenn sie einem Tier auf den Fersen sind und es reißen. Und selbst dann darf ein Jäger sie nicht einfach erschießen. Es könnte schließlich sein, dass sich der Hund nach erkennbaren Umständen nur vorübergehend der Einwirkung seines Herrn entzogen hat", erklärt er.
Kein leichtes Thema also für die rund 330 Mitglieder der Jägervereinigung Kinzigtal, die sich in den 140 Revieren auf einem Gebiet von etwa 46.500 Hektar auf die fünf Hegeringe Hornberg-Gutach, Wolfach, Hausach, Haslach und Zell am Harmersbach verteilen.
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