Grundsteuer in der Ortenau
Wichtige Einnahmequelle

Für Städte wie Offenburg ist die Grundsteue eine wichtige Einnahmequelle. | Foto: Großheim
  • Für Städte wie Offenburg ist die Grundsteue eine wichtige Einnahmequelle.
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Ortenau (gro). Für die Kommunen in Deutschland ist sie eine verlässliche Einnahmequelle: die Grundsteuer. Im Gegensatz zur Gewerbe- oder Einkommenssteuer ist sie Jahr für Jahr gleich hoch. Es sei denn, die Kommune hat ihre Hebesätze verändert.

Neuregelung

Doch nun steht eine vom Bundesverfassungsgericht geforderte Neuregelung an, da die zugrunde liegenden Hebesätze als zu niedrig angesehen werden. Zwei Modelle konkurrierten bislang miteinander: Das wertunabhängige (WUM), bei dem eine Villa in bester Lage in München den gleichen Einheitswert hätte wie ein Haus auf dem flachen Land, und ein wertabhängiges (WAM), das wegen der Sorge vor zuviel Bürokratie auf Ablehnung gestoßen war. Am Freitag wurde zwischen Vertretern von Bund und Land beschlossen, ein Kompromissmodell zu erarbeiten, bei dem der Grundstückswert, das Alter von Gebäuden und die durchschnittlichen Mietkosten bei der Wertermittlung eine Rolle spielen.

10,8 Millionen Euro in Offenburg

10,8 Millionen Euro nimmt Offenburg im Jahr durch die Grundsteuer A und B ein. Das sind fünf bis sechs Prozent des Gesamthaushaltes der Stadt. Rund 4,4 Millionen – fast 7,4 Prozent des Gesamtbudgets – sind es in Achern. Die Stadt Kehl hat im Doppelhaushalt 2019/20 pro Jahr 6,26 Millionen Euro – 6,2 Prozent – veranschlagt. 7,92 Millionen Euro Grundsteuer hat Lahr 2018 eingenommen und damit rund sechs Prozent ihres Gesamthaushaltsvolumens.

Peter Hotz erklärt

"Der Grundsteuer liegt ein Einheitswert zu Grunde", erklärt Peter Hotz, Fachbereichsleiter Finanzen bei der Stadt Offenburg, das derzeit geltende Verfahren. Mit dessen Festsetzung hätten die Kommunen bislang nichts zu tun, dies sei Aufgabe der Finanzämter. Von diesem würde mit einer Grundsteuermesszahl der Grundsteuermessbetrag ermittelt. Und auf diesen würden schließlich die Hebesätze angewendet werden.

Bundesverfassungsgericht

"Die Grundsteuer selbst ist unstrittig", zeigt Hotz die Lage auf. Vom Bundesfinanzministerium, aber auch vom Städtetag favorisiert worden sei das wertabhängige Modell (WAM), das sich nun im Prinzip durchgesetzt habe. "Es entspricht den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Neuregelung", so Hotz. Dabei bliebe der Einheitswert erhalten, würde aber auf neue Füße gestellt werden. "Es wäre ein Ertrags- und Sachwertverfahren", so Hotz. Wie auch heute schon, würde die Frage, wo eine Wohnung oder ein Grundstück liege, in die Bewertung mit einfließen. Zur Bemessung von unbebauten Grundstücken würde der Bodenrichtwert, eine Größe die den Kommunen bereits vorläge, herangezogen. Bei bebauten Grundstücken würde ein Ertragswertverfahren angewendet werden: So würden tatsächlich vereinbarte Nettokaltmieten oder bei Eigennutzung fiktive Mieten und die Restnutzungsdauer der Gebäude eine Rolle spielen. "Bei dem ursprünglichen Modell müssten die Eigentümer alle sieben Jahre eine Steuererklärung abgeben", erklärt Hotz einen der Gründe für die Kritik daran. Außerdem stünde im Moment noch nicht fest, wer in Zukunft die dafür notwendigen Daten erheben soll – die Kommunen oder die Finanzämter: "Wir hängen da in der Luft."

Aufwandsneutral

"Ich kann noch keine Progenose abgeben", so der Offenburger Kämmerer. "Man kann nur sagen, dass der Einheitswert wohl steigen wird. Ob die Eigentümer dann mehr Grundsteuer zahlen müssen, hängt an den Kommunen. Die Hebesätze können angepasst werden, so dass es nur zu geringen Verschiebungen kommen würde." Denn eigentlich habe Konsens geherrscht, dass die Neuregelung für die Betroffenen aufwandsneutral sein solle.

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