Handwerk und Fachkräfte
Weniger Bürokratie und mehr Effizienz

Beim Tag des Handwerks wird um Fachkräfte geworben. | Foto: gro
  • Beim Tag des Handwerks wird um Fachkräfte geworben.
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Ortenau (gro)Der Fachkräftemangel macht sich immer stärker in deutschen Unternehmen bemerkbar. Mit 250.000 offenen Stellen ist das Handwerk in der Bundesrepublik stark betroffen. "Die geburtenstarken Jahrgänge gehen jetzt vermehrt in den Ruhestand. Es ist davon auszugehen, dass sich diese Zahlen noch drastisch erhöhen werden", schildert Nora Gäng, Abteilungsleiterin Fachkräftesicherung bei der Handwerkskammer Freiburg, die Herausforderung. Eine Lösung bietet die Anwerbung ausländischer Fachkräfte, die durch das am Mittwoch im Kabinett verabschiedete Fachkräfteeinwanderungsgesetz vereinfacht werden soll.

Großer Aufwand

"Für die Betriebe ist die Anwerbung ausländischer Fachkräfte derzeit aufwändig", stellt Nora Gäng fest. "Je nach Nationalität – wenn die Arbeitnehmer nicht aus der Europäischen Union, sondern aus Drittstaaten stammen – wird ein Visum zur Arbeitsaufnahme benötigt." Um dieses zu erhalten, müsse die Qualifikation der Bewerber in Deutschland anerkannt oder mit einem deutschen Abschluss vergleichbar sein. "Sprachkenntnisse sind für Betriebe auch immer ein Thema", weiß die Abteilungsleiterin.
Ein Beispiel ist die Überprüfung bestehender Berufsabschlüsse, die im Ausland erworben wurden. "Hierbei ist es immer eine Einzelfallentscheidung", schildert Gäng das Verfahren. Dabei würden die Inhalte der ausländischen Ausbildung mit den Inhalten der deutschen Referenzqualifikation verglichen. Je nachdem sind diese vollkommen, teilweise oder gar nicht gleichwertig. Wird die Ausbildung nur teilweise anerkannt, wird eine Nachqualifizierung notwendig. Wie umfangreich diese Prüfung ist, zeigt der Blick ins Internet unter anerkennung-in-deutschland.de.

Eine Besonderheit im Handwerk ist die Meisterprüfung. "Die Gleichwertigkeit ausländischer Meisterprüfungen mit der deutschen ist selten", so Nora Gäng. Mit einigen Ländern wie Österreich, der Schweiz oder Frankreich gebe es zwischenstaatliche Vereinbarungen, um bestimmte Meisterprüfungen gegenseitig anzuerkennen. "Es muss aber nicht jede Arbeit von einem Meister ausgeführt werden", macht sie aufmerksam.

Die neuen Regeln

Das soll sich durch die Novellierung des Gesetzes ändern: Bislang muss der Berufsabschluss anerkannt sein, bevor eine Arbeitserlaubnis erteilt wird. Diese Bindung soll aufgehoben werden. Als weiterer Weg neben dem anerkannten Berufsabschluss reicht ein staatlicher Abschluss des Heimatlandes und eine zweijährige Beschäftigung in dem Beruf. Als dritter Weg zur Einwanderung nach Deutschland gilt die Chancenkarte. Dabei handelt es sich um ein Punktesystem, wie es etwa in Kanada üblich ist. Fachkräfte könnten dann zur Arbeitssuche nach Deutschland einreisen, wenn sie ein Minimum an bestimmten Kriterien erfüllen. Punkte brächten etwa das Alter sowie die Deutsch- und Englischkenntnisse.

"Die Bundesregierung setzt mit ihren Entwürfen wichtige Akzente, um Erwerbsmigration zu erleichtern", stellt Jörg Dittrich, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks fest. Wenn Wachstum angeregt und Transformation gelingen solle, dann sei eine gesteuerte und mittelstandsorientierte Zuwanderung qualifizierter Arbeits- und Fachkräfte ein wichtiger Baustein.
Besonders wichtig ist dem Handwerk laut Dittrich dabei: "Damit die Ansätze der Politik auch in der Praxis und damit den Betrieben greifen, müssen diese Regelungen konsequent an den Bedürfnissen des Mittelstandes ausgerichtet werden." So müsse das Zuwanderungsrecht entbürokratisiert werden und die Verfahren durch effizientere Verwaltungsstrukturen deutlich beschleunigt werden. Eine schnellere Visumvergabe wie der Umbau der Ausländerbehörden in Welcom Center seien unbedingt erforderlich. "Die kleinen und mittleren Betriebe des Handwerks müssen regional durch tragfähige Strukturen passgenau unterstützt werden, ausländische Mitarbeiter zu qualifizieren, zu beschäftigen und zu integrieren", so Dittrich.

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