Corona-Maßnahmen im Klinikum
Wenige Beschränkungen für Patientenbesuche

Foto: mak

Ortenau (st). Mit dem bundesweiten Wegfall der meisten Corona-Beschränkungen erleichtert auch das Ortenau Klinikum Besuchern den Zugang zu seinen Kliniken.

Besuchern brauchen noch negativen Test

So wird ab Sonntag die seit Monaten geltende Einschränkung auf einen Besucher pro Tag und Patient aufgehoben. Auch ist für einen Patientenbesuch dann kein Nachweis über eine Impfung oder Genesung von einer Covid-Erkrankung mehr notwendig. Für den Besuch reicht der Nachweis eines negativen Testergebnisses, das bei einem Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden, bei einen PCR-Test nicht älter als 48 Stunden sein darf. Patientenbesuche sind täglich zwischen 15 und 18 Uhr möglich. Besucher werden bis 17.30 Uhr eingelassen. Eine Voranmeldung ist nicht erforderlich. Auch die Erfassung der persönlichen Daten der Besucher entfällt.

Ambulante Patienten des Ortenau Klinikums müssen analog zu Besuchern und anderen externen Personen ebenfalls vor Betreten der Kliniken den Nachweis über ein negatives Testergebnis vorlegen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Notfallpatienten und ihre Begleitpersonen.

Ein negatives Testergebnis müssen wiederum werdende Väter vorlegen, die während der Geburt ihres Kindes im Kreissaal anwesend seien möchten. Nutzen werdende Eltern ein Elternzimmer der Geburtsklinik, müssen sie sich täglich auf der Station testen lassen. Für den Besuch sterbender Patienten sowie den Besuch Minderjähriger in der Kinderklinik gelten Ausnahmeregelungen, die jeweils in Rücksprache mit den behandelnden Ärzten abzusprechen sind.

Maskenpflicht gilt weiterhin

Das Tragen von FFP2-Masken ist zum Schutz der Patienten und des Personals in den Kliniken auch weiterhin für alle Besucher und externe Personen ab dem 16 Lebensjahr vorgeschrieben.

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