Landratsamt Informiert
Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen verboten
Ortenau (st). Die Untere Wasserbehörde des Landratsamts Ortenaukreis weist darauf hin, dass aus Bächen und Flüssen derzeit kein Wasser entnommen werden darf, um landwirtschaftliche Flächen oder Hausgärten zu beregnen. Bei dem momentan herrschenden Niedrigwasser dürfen auch die Inhaber von Wasserrechten diese nur im erlaubten Umfang ausüben. Die in den wasserrechtlichen Entscheidungen definierten Mindestwasserabgaben sind strikt einzuhalten.
Geringe Regenfälle
„Aufgrund der geringen Regenfälle sind die Pegelstände der Gewässer im Ortenaukreis schon jetzt im Frühjahr auf kritische Werte gesunken. Nach den Wettervorhersagen ist weiterhin nicht mit größeren Niederschlagsmengen zu rechnen. Die Regenschauer der vergangenen Woche konnten kaum zu einer Entspannung der Niedrigwassersituation beitragen“, erklärt Bernhard Vetter, Leiter des Amts für Wasserwirtschaft und Bodenschutz die Gründe für das Wasserentnahmeverbot.
Steigende Wassertemperaturen
Darüber hinaus werden laut Vetter die Wassertemperaturen in den nächsten Wochen steigen. Daher habe die Untere Wasserbehörde im Landratsamt Ortenaukreis die Wasserentnahme ab sofort untersagt. Die geringe Wasserführung und die steigenden Wassertemperaturen belasten sowohl die Tiere als auch die Pflanzen im Gewässer. Gerade in Zeiten mit hohen Temperaturen ist es besonders wichtig, dass die Wasserläufe nicht völlig austrocknen. Führen die Fließgewässer nicht ausreichend Wasser, wird die Selbstreinigungskraft des Gewässers gemindert, vermehrter Algenwuchs und auch Schäden und Ausfälle für die Fischerei wären die Folge. „Wir appellieren an die Verantwortung jedes Einzelnen, Wasserentnahmen aus Bächen und Flüssen derzeit zu unterlassen“, so Bernhard Vetter. Ab sofort werde sein Amt die Einhaltung der wasserrechtlichen Vorschriften verstärkt kontrollieren. Verstöße würden Bußgelder bis zu 100.000 Euro nach sich ziehen können.
Tiefbrunnen
Eine Alternative zur Wasserentnahme aus Oberflächengewässern kann die Grundwasserentnahme über Tiefbrunnen sein. Dies sollte allerdings vorher mit der Gemeinde und der Unteren Wasserbehörde des Landratsamts abgestimmt werden.
Die aktuellen Pegelstände sind im Internet auf den Seiten der Hochwasservorhersagezentrale HVZ unter www.hvz.baden-wuerttemberg.de abrufbar.
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