WM-Schmuck an Gebäuden und Autos
Was ist erlaubt?
Ortenau (gro). Die WM hat begonnen, doch wie weit darf mit der Huldigung des Nationalteams gegangen werden? "Am eigenen Haus ist WM-Schmuck ohne weiteres zulässig", stellt Dominic Schillinger, Anwaltssozietät Groß, Fahr, Indetzki in Offenburg, fest. "Eine Grenze gibt es dort, wo Nachbarn beispielsweise durch spiegelnde Folien gestört oder die Aufmerksamkeit vorbeifahrender Autofahrer in gefährlicher Weise abgelenkt werden könnte." Sogar ein Fahnenmast darf im eigenen Garten aufgestellt werden. Allerdings nur, "solange dies insbesondere öffentlichen Bebauungsvorschriften nicht widerspricht", sagt Schillinger. Ein Nachbar könne sich gegen eine Fahne wehren, wenn diese etwa eine benachbarte Wohnung unzumutbar verdunkele.
Bei gemeinsamem Eigentum, wenn lediglich ein Sondernutzungsrecht an einer Grünfläche bestehe, müssten die anderen Eigentümer zustimmen, bevor ein Mast installiert werden könne. Ähnliches gelte, wenn die Fassade oder der Balkon in den Nationalfarben geschmückt werden soll. "Bauliche Veränderungen wie die Anbringung einer Fahnenstange am Balkon, aber auch schon optische Veränderungen wie das Festbinden einer großen Fahne an der Außenfassade bedürfen der Zustimmung der anderen Eigentümer", macht Schillinger deutlich.
Ein Mieter müsse das beachten, was im Mietvertrag oder in der Hausordnung geregelt sei: "Gibt es dort Vorgaben, ob und in welchen Bereichen Schmuck oder eine Fahne aufgehängt werden dürfen, muss sich der Mieter daran halten." Solange der Schmuck nur vorübergehend für die Zeit der Weltmeisterschaft aufgehängt werde und sich die Mitmieter dadurch nicht gestört fühlten, gestehe die Rechtssprechung dies den Mietern zu.
Mit bis zu 7.000 Fans rechnet Joachim Metzger, verantwortlich für die neun Polizeireviere im Bereich des Polizeipräsidiums Offenburg, auf den großen Public-Viewing-Veranstaltungen. Die Polizei werde Präsenz zeigen, rechne aber mit einem friedlichen Verlauf der Veranstaltungen, doch Störungen durch Einzelne oder Gruppen könnten nicht ausgeschlossen werden, insbesondere, wenn der Alkohol reichlich fließe: "Das Alkoholausschankverbot an Kinder und Jugendliche wird von Seiten der Veranstalter, aber auch der Polizei im Auge behalten. Hierzu werden Ordnungshüter in ziviler Kleidung Kontrollen durchführen."
Zum Thema Autokorso stellt Metzger fest: "Trotz aller Begeisterung setzt die Siegeseuphorie die öffentliche Ordnung nicht außer Kraft. Alkohol und Drogen am Steuer werden in keinster Weise toleriert." Geduldet werde nicht, dass Personen auf Autodächern oder Motorhauben säßen, im Cabrio stünden, sich aus Schiebedächen oder Fenster lehnten. Pyrotechnik dürfe nicht eingesetzt werden. Die Nachtruhe der Mitbürger müsse bei aller Feierlaune respektiert werden.
Fanartikel am Fahrzeug seien grundsätzlich erlaubt, solange sie nicht die Sicht des Fahrers einschränken oder andere Verkehrsteilnehmer gefährden. Die Fähnchen an Autofenstern seien nicht für hohe Geschwindigkeiten geeignet. Überzieher für die Seitenspiegel dürften nicht den Blinker verdecken.
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