Wie Banken in der Ortenau mit lang vergessenen Einlagen umgehen
Was ist das Sparbuch aus Kindertagen noch wert?
Ortenau (gro). Viele Jahre schlummerte es unbehelligt in einer Mappe, in der beim letzten großen Umzug alle "wichtigen" Dinge aus der Jugend verstaut wurden. Beim großen Aufräumen kam das gute, alte Sparbuch aus Kindertagen wieder zum Vorschein. Die eigentliche Überraschung war nicht, dass es noch existierte, sondern dass sich noch Geld darauf befand. Zum letzten Mal hatte es im Jahr 1989 die Bank gesehen, die es einst ausgestellt hatte. Deshalb war der Betrag noch in D-Mark ausgewiesen.
"Wer ein Sparbuch anlegt, der hat eine Urkunde bekommen", zeigt sich Uwe Dohle, Bereichsleiter Kommunikation der Sparkasse Offenburg/Ortenau, wenig davon überrascht, dass das alte rote Büchlein noch gültig war. "Diese gilt bis in alle Ewigkeit." Wer das Sparbuch beim ausstellenden Bankinstitut vorlege, der bekomme die Summe, die er verlange, ausbezahlt. Dazu genüge eine Identifikation wie der Personalausweis.
Die Auflösung des in den späten 60er-Jahren ausgestellten Sparbuchs erwies sich als schwierig: Die zuständige Kreissparkasse liegt 250 Kilometer von der Ortenau entfernt, das Buch aufzulösen, sei also nur bei einem Besuch in der alten Heimat möglich, so lautete die Auskunft. "Ein Bagatellsparbuch", nannte der Angestellte am Bankschalter das Relikt aus Jugendtagen. Er förderte eine Liste mit vielen solcher Einlagen hervor, scheiterte daran, die entsprechenden Daten in der EDV zu finden und löste es schließlich "händisch" auf – ganz so, als hätte die elektronische Datenverarbeitung nie Einzug gehalten. Mit einem Locher wurde es, nachdem das Geld ausbezahlt wurde, entwertet.
"Auch in der Volksbank Bühl gibt es noch eine beträchtliche Anzahl solcher alter Sparbücher", weiß Andrea Andrée, Bereichsdirektorin Marketing, Vertrieb und Kommunikation, auf Anfrage. Rund 10.000 Stück habe die Bank noch im Bestand, der durchschnittliche Eurobetrag, der darauf verzeichnet sei, liege zwischen 25 und 40 Euro, die Gesamtsumme unter einer halben Million Euro. "Das Alter lässt sich nicht immer feststellen. Viele Sparbücher wurden vor den 70er-Jahren eröffnet, als es noch keine EDV-Erfassung gab", so Andrée. Deshalb sei noch nicht einmal das Eröffnungsdatum dokumentiert. Nur auf dem Dokument selbst stehe die Jahreszahl.
"Eine ,Digitalisierung' in Form einer EDV-Erfassung aller Daten der Sparbücher hat es nicht gegeben", erklärt Andrea Andrée. In den 70er-Jahren sei mit der EDV-gesteuerten Kontoeröffnung automatisch auch eine Digitalisierung gekommen.
Das bedeute allerdings nicht, dass die Sparbücher nicht weitergeführt würden. "Auch wenn jahrelang kein Nachtrag erfolgt ist, die gültigen Zinsen des jeweiligen Zeitraumes werden auf die Sparsumme angewandt und entsprechend bei Vorlage nachgetragen – egal, wie lange der Zeitraum ist", so Andrée. Eine Praxis, die alle Besitzer eines Sparbuches gleich welcher Bank erwarten könnten.
"Die Sparkasse Offenburg/Ortenau gibt auch heute noch Sparbücher aus", erklärt Uwe Dohle. Wie viele wirklich alte Sparbücher sich noch im Bestand befänden, ließe sich allerdings nicht feststellen: "Das fängt schon damit an, dass wir das Wort ,alt' definieren müssen." Dohle ist sich sicher, dass es auch bei der Sparkasse Offenburg/Ortenau sehr viele aus den 60er- und 70er-Jahren seien: "Es kommen allerdings selten Kunden mit so einem Sparbuch, auf dem jahrelang nichts passiert ist, zu uns."
"Die Sparbücher sind unbefristet gültig", stellt Andrea Andrée fest: "Sie unterliegen keiner zeitlichen Befristung. Es kommt immer mal wieder vor, dass uns Kunden ganz alte Sparbücher vorlegen, die in der Nachkriegszeit angelegt wurden." Selbstverständlich würden die Kunden auch dann ihr Geld bekommen.
Laut Andrea Andrée genüge grundsätzlich zur Auflösung des Sparbuchs die Unterschrift des Inhabers, die auch per Post zugeschickt werden könne. Darüberhinaus könne man als Kontoinhaber eine Vollmacht erteilen und eine dritte Person beauftragen, das Konto aufzulösen. Wer ein solches Sparbuch erbe, der könne mit dem entsprechenden Erbnachweis, so er keine Vollmacht besitze, über das Geld verfügen.
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