Nicht jeder E-Scooter darf auf die Straße
Vorsicht, wenn die Betriebserlaubnis fehlt

Welche Regeln gelten für die neuen E-Scooter, die seit vier Wochen in Deutschland zugelassen sind. | Foto: Succo/pixabay.com
  • Welche Regeln gelten für die neuen E-Scooter, die seit vier Wochen in Deutschland zugelassen sind.
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Ortenau (gro). Seit gut vier Wochen dürfen sie auf Deutschlands Straßen fahren: die viel diskutierten E-Scooter. Das große Chaos ist bisher – zumindest in der Ortenau – ausgeblieben. "Zu Problemen mit E-Scootern ist uns bislang nichts bekannt", stellt Tobias Dohl, Polizeipräsidium Offenburg, Führungs- und Einsatzstab Sachbereich Verkehr, fest. Wie viele dieser Flitzer in der Ortenau bereits fahren, kann er nicht sagen. "Zu den legalen Rollern, die der Verordnung entsprechen, liegen uns keine Daten vor", so Dohl. "Nicht ordnungsgemäße E-Tretroller sind vereinzelt im Umlauf."

Versicherungsplakette ist Pflicht

Damit weist er auf eines der ersten Missverständnisse hin, die Interessierten drohen. Nicht jeder E-Scooter, der in einem Geschäft verkauft wird, ist auch für den Straßenverkehr zugelassen. "Im Wesentlichen werden eine Betriebserlaubnis und die Versicherungsplakette benötigt", erklärt Tobias Dohl. "Letztlich müssen Abmessungen, Gewicht und technische Ausrüstung der Verordnung entsprechen." Damit ist die Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr gemeint. Sie bezieht sich auf "Kraftfahrzeuge mit elektrischem Antrieb und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht weniger als sechs und nicht mehr als 20 Stundenkilometer".

Das sind aber nicht die einzigen Voraussetzungen: Im Falle der elektrisch betriebenen Cityflitzer müssen sie eine Lenk- oder Haltestange von mindestens 500 Millimetern, wenn ein Sitz vorhangen ist, und von mindestens 70 Millimetern ohne Sitz aufweisen. Die Nenndauerleistung muss zwischen 500 und 1.400 Watt liegen. Die Fahrzeuge dürfen nicht mehr als 70 Zentimeter breit, 1,40 Meter hoch und zwei Meter lang sein. Das Gesamtgewicht ohne Fahrer darf 55 Kilogramm nicht überschreiten.

Auf das Schild achten

Ob ein E-Scooter auf der Straße fahren darf, erkennt man an dem Schild für die allgemeine Betriebserlaubnis, das am Rahmen angebracht sein muss. Alle Tretroller, die dieses Schildchen nicht aufweisen, dürfen lediglich auf Privatgelände betrieben werden. Außerdem muss für E-Scooter eine KFZ-Haftpflichtversicherung abgeschlossen und ein Versicherungskennzeichen am Fahrzeug angebracht werden. Dies erfolgt über die Versicherungen. Ein Besuch der Zulassungsstelle ist nicht erforderlich. "Besteht kein Versicherungsschutz, so liegt eine Straftat vor, die bei fahrlässiger Begehensweise mit bis zu sechs Monaten Freiheits- oder Geldstrafe geahndet werden kann", macht Dohl deutlich. Die Fahrer müssen 14 Jahre und älter sein.

Wer mit einem der neuen E-Flitzer unterwegs ist, muss sich an die Verkehrsregeln halten: "E-Tretroller sind der Verordnung nach Kraftfahrzeuge", weist Tobias Dohl hin. "Das heißt, es gilt die 0,0-Promille-Grenze für Fahranfänger in der Probezeit beziehungsweise für Personen unter 21 Jahren. Für alle anderen ist die 0,5-Promille-Grenze einschlägig." Der Polizist macht deutlich, dass bei Ausfallerscheinungen bereits ab 0,3 Promille die Fahruntüchtigkeit begründet werden kann.
Wer sich nicht an die Verkehrsregeln hält, der muss Bußgeld zahlen: Das beginnt bei zehn Euro für denjenigen, der die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. Die Missachtung einer roten Ampel wird mit 60 bis 180 Euro geahndet. "Hier wird der E-Tretroller dem Fahrrad gleichgestellt", so Dohl.

Immer nur eine Person

Gefahren werden darf innerhalb geschlossener Ortschaften auf baulich angelegten Radwegen, auch auf gemeinsamen Geh- und Radwegen. Auch Radfahrstreifen sind zugelassen. Der Bürgersteig ist tabu. Wichtig: E-Scooter sind nur für eine Person zugelassen, Mitfahrer sind deshalb nicht erlaubt.

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