Kleinere Gemeinden zeigen sich besonders kostenfreundlich
Von Kurzzeitparkern bis zum Dauerstellplatz

Vor allem in größeren Städten müssen Autofahrer sich auf ausgewiesenen Parkplätzen ein gebührenpflichtiges Ticket ziehen.  | Foto: Gentle07/Pixabay
  • Vor allem in größeren Städten müssen Autofahrer sich auf ausgewiesenen Parkplätzen ein gebührenpflichtiges Ticket ziehen. 
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Ortenau (mak). Welcher Autofahrer kennt diese Situation nicht? Die lästige und manchmal auch frustrierende Suche nach einem Parkplatz – vorzugsweise direkt in der Innenstadt. Sind dort überhaupt ausreichend Parkplätze vorhanden und was müssen die Autofahrer dafür bezahlen? Die Stadtanzeiger-Redaktion hat sich in einigen Städten und Gemeinden umgehört. 

Zwei Parkzonen in Achern

In der Stadt Achern muss auf den öffentlichen, gebührenpflichtigen Parkplätzen grundsätzlich von Montag bis Freitag, in der Zeit zwischen 9 und 17 Uhr ein Parkticket gelöst werden. "Die Gebühren richten sich nach der entsprechenden Parkzone, für die jeweils eine Gebührensatzung festgelegt wurde", erklärt Helga Sauer, Pressesprecherin der Stadt Achern. Die Stadt hat zwei Parkzonen im Stadtgebiet ausgewiesen. Die Zone eins umfasst unter anderem die Kronengasse, die Wilhelm-Schechter-Straße ab der Kreuzung Kapellenstraße bis zur Hauptstraße.

Ersten 15 Minuten sind kostenfrei

Die zweite gebührenpflichtige Zone umfasst den Parkplatz an der Straße Am alten Bahnhof. "In der ersten Zone wird für das Benutzen in den ersten 15 Minuten keine Gebühr erhoben, allerdings nur, wenn ein kostenlos erhältlicher Parkschein am Automaten gelöst wird", erklärt Sauer. Ansonsten belaufen sich die Parkgebühren auf 0,30 Euro je angefangene 30 Minuten. Ähnlich verhält es sich in Parkzone zwei. Dort sind die ersten 30 Minuten kostenfrei. Ein Euro wird fällig bis zum Ablauf des folgenden Tages. Für eine Woche müssen vier Euro entrichtet werden und der Monat kostet zehn Euro. Genau 100 Euro müssen Dauerparker für ein Jahr bezahlen. Wer sein Auto lieber trocken in der Tiefgarage abstellen möchte, darf sich montags bis freitags über 15 Gratisminuten freuen. Jede angefangene halbe Stunde wird mit 0,30 Euro berechnet. Daneben gibt es in Achern rund 2.200 kostenfreie Parkplätze.

406 kostenfreie Parkplätze

In Oberkirch ist das Parken in den ersten 30 Minuten kostenlos. Bis 60 Minuten werden 0,50 Euro berechnet, bis 90 Minuten ein Euro und bis 120 Minuten 1,50 Euro. "Darüber hinaus haben wir 406 kostenfreie Parkplätze, von denen 161 mit einer Parkscheibenpflicht ausgewiesen sind", erklärt Ulrich Reich, Pressesprecher der Stadt Oberkirch. 
In kleineren Gemeinden gibt es fast ausschließlich kostenlose Parkplätze. "Wir haben einige Parkplätze ausgewiesen, wo nur mit Parkscheibe zwischen 30 Minuten und zwei Stunden geparkt werden darf", erklärt Jürgen Zeilfelder, Hauptamtsleiter der Gemeinde Sasbachwalden. Angeordnete Park- und Halteverbote gebe es insbesondere an engen Straßenführungen und Ausfahrten. Kostenpflichtige öffentliche Parkplätze kennt auch die Gemeinde Kappelrodeck nicht.

Kostenlos oder mit Parkscheibe

Im Ortskern und in unmittelbarer Nähe dazu stehen über 300 öffentliche Parkplätze zur Verfügung. "Rund 150 davon sind parkscheibenpflichtig, um diese für die Kunden der Geschäfte, Ärzte und andere Dienstleister von Dauerparkern freizuhalten", erklärt Hauptamtsleiter Martin Reichert. Eine Zunahme der Parkverstöße konnte Reichert nicht verzeichnen. Anders sieht dies in Achern aus.

Über 9.000 Parksünder

Dort wurden in den vergangenen Jahren leichte Anstiege registriert: von 2.355 in 2016, über 2.493 im Jahr 2017 auf 2.679 im Jahr 2018. In Oberkirch wurden im vergangenen Jahr 9.002 Parksünder erwischt. "Im Bereich des Gemeindevollzugsdienstes wurden 2018 weitere eineinhalb Stellen geschaffen. Die vier Mitarbeiter kontrollieren aber nicht nur den ruhenden Verkehr, sondern übernehmen auch andere Aufgaben", so Reich. In Sasbachwalden wurden im vergangenen Jahr 143 Parksünder erwischt, bestätigt Hauptamtsmitarbeiterin Manuela Ippolito abschließend.

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