Was Reiserückkehrer erwarten kann
Unbezahlte Freistellung möglich

Wer Urlaub in einem Risikogebiet plant, sollte sich der möglichen Konsequenzen bewusst sein. | Foto: Foto: Alexandra Koch/pixabay
  • Wer Urlaub in einem Risikogebiet plant, sollte sich der möglichen Konsequenzen bewusst sein.
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Ortenau (ds). Die Zahl der bestätigten Corona-Infektionen steigt, nicht zuletzt sind es die positiv getesteten Reiserückkehrer, die Anlass zur Sorge geben. Wir haben nachgefragt, wie Firmen und Behörden in der Ortenau mit dieser Problematik umgehen.

Unbezahlt freigestellt

"Wir empfehlen grundsätzlich, Reisen in Risikogebiete zu vermeiden und sich laufend über die Empfehlungen von RKI und Auswärtigem Amt zu informieren", erklärt Stephan Schwietzke, Pressesprecher der Papierfabrik August Koehler SE in Oberkirch. Das Unternehmen behalte sich vor, Mitarbeiter, die in einem Risikogebiet ihren Urlaub verbracht haben, auch wenn sie noch nicht behördlicherseits unter Quarantäne gestellt wurden, aus Gründen des Infektionsschutzes nicht zu beschäftigen und unbezahlt freizustellen. "Oder der Mitarbeiter muss erneut Urlaub nehmen", ergänzt Schwietzke. Einen Corona-Test verlange Koehler nicht, jedoch würden die Mitarbeiter gebeten, ihre Urlaubsreisen mit einem Verständnis von gegenseitiger Rücksichtnahme zu planen und durchzuführen, um eine Infektion im Betrieb und persönlichen Umfeld zu vermeiden.

Risikogebiete meiden

Die Stadt Kehl empfiehlt ihren Mitarbeitenden, Reisen in Gebiete zu vermeiden, für die eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts besteht. Wer in ein Corona-Risikogebiet reist und danach nicht im Homeoffice arbeiten kann, muss die zweiwöchige Quarantäne mit Urlaubstagen oder Überstunden ausgleichen. "Derzeit wird nur von Reiserückkehrern, die in Risikogebieten waren und die Quarantäne nicht einhalten können oder möchten, ein negativer Corona-Test verlangt", sagt Pressesprecherin Annette Lipowsky.

Vereinzelt Test verlangt

"Zu Beginn der Urlaubszeit haben wir unsere Mitarbeiter schriftlich darauf hingewiesen, uns zu informieren, falls sie eine Reise in ein Risikogebiet geplant haben. Gleichzeitig haben wir darauf aufmerksam gemacht, dass bei einer Rückkehr aufgrund der aktuellen Einreisebestimmungen unter Umständen eine Quarantänepflicht von zwei Wochen besteht", berichtet Ralf Leser, Geschäftsführer der Leser GmbH in Lahr. Da nach einem Urlaub in einem Risikogebiet automatisch ein Corona-Test verpflichtend sei, gebe es keine Notwendigkeit, noch einen zusätzlichen Test zu verlangen. "Sehr wohl haben wir jedoch aus Sicherheitsgründen in den zurückliegenden Monaten vereinzelt einen Test verlangt, sofern es die individuelle Situation erforderte. Dies stand jedoch nicht zwangsläufig im Zusammenhang mit einer Urlaubsreise", so Ralf Leser.

Homeoffice

Das Landratsamt Ortenaukreis hofft, dass Mitarbeiter möglichst auf Urlaubsreisen in Risikogebiete verzichten. Eine entsprechende Empfehlung hat es ausgesprochen. Wer dennoch in ein solches reise, müsse sich mindestens bis zum Erhalt des negativen Testergebnisses in Quarantäne begeben. "Viele Kollegen haben die Möglichkeit, in dieser Zeit im Homeoffice tätig zu sein. Ist dies nicht möglich, so wird die Abdeckung der Quarantänezeit etwa über Urlaubstage oder den Abbau von Mehrstunden geklärt", berichtet Elke Kasper, Leiterin des Personalamts. Reiserückkehrer mit aktuellem Negativtest und ohne Symptome, die zwingend vor Ort arbeiten müssten, sollten möglichst im Einzelbüro tätig sein. "Der persönliche Kontakt mit Kollegen und Kunden ist außerdem auf das Notwendige zu beschränken", stellt Elke Kasper abschließend fest.

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