E-Werk Mittelbaden zur Grundversorgung
Stromsperren sollen vermieden werden
Ortenau (mak). Die Energiepreise kennen nur noch eine Richtung: steil nach oben. Das gilt für Gas, Öl und Strom gleichermaßen. Mit den Preisen haben aber nicht nur Kunden zu kämpfen, sondern auch die Energieversorgungsunternehmen – etliche, vor allem kleinere Betriebe, mussten ihren Vertrieb bereits einstellen, so zum Beispiel die Energiewerk Ortenau Energiegesellschaft (EWO), die Ende August ankündigte, dass zum Jahresende Schluss ist.
Die Kunden, denen der Vertrag gekündigt wurde, müssen sich einen neuen Anbieter suchen. Finden sie keinen, werden sie vom Grundversorger mit Strom oder Gas beliefert.
Pflicht des Grundversorgers
Wer Grundversorger ist, regelt das Energiewirtschaftsgesetz. Laut Paragraph 36, Absatz 2 ist der "Grundversorger jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert." Die Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung sind darüber hinaus verpflichtet, alle drei Jahre den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzulegen und der zuständigen Landesbehörde – in Baden Württemberg das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft – mitzuteilen.
Als Grundversorger habe das E-Werk Mittelbaden die Pflicht, jeden Haushalt in dem von ihm verantworteten Gebiet mit Strom zu versorgen. Damit wolle der Gesetzgeber für alle Haushalte in Deutschland sicherstellen, dass sie zu einem angemessenen Preis mit Strom beliefert würden, erklärt Anthea Götz, Leiterin der Unternehmenskommunikation des Elektrizitätswerks Mittelbaden.
Auf Anfrage der Guller-Redaktion, wie viele Kunden das Elektrizitätswerk Mittelbaden in den vergangenen sechs Monaten aufnehmen musste, weil diese von ihrem alten Anbieter gekündigt wurden, bleibt man vage. "Die Zahl liegt im vierstelligen Bereich", so Götz. Auch auf Nachfrage wollte man seitens des Energieversorgers die Zahl nicht weiter präzisieren.
Ablehnen können Grundversorger die Energiebelieferung nur dann, "wenn es für sie aus wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar ist. In den vergangenen sechs Monaten hat das Elektrizitätswerk Mittelbaden keinen Kunden abgelehnt", bestätigt Götz.
Einen Deckel für die Aufnahme von Grundversorgungskunden gebe es nicht. Denn jeder Grundversorger sei für die Belieferung in dem von ihm verantworteten geografischen Gebiet zuständig.
Gesprächsbereit
Mit Kunden in der Grundversorgung, die aufgrund der steigenden Energiepreise an ihrer finanziellen Leistungsgrenze angelangt seien und ihre Abschläge nicht mehr zahlen können, sucht das Elektrizitätswerk Mittelbaden das Gespräch. "Wir versuchen, hierfür Lösungen zu finden, um eine Stromsperre zu vermeiden." Dabei würde man auch die Sozialbehörden und karitativen Vereine mit einbeziehen. Ein pauschales Maßnahmenpaket gebe es hierbei aber nicht, denn bei jedem Fall liege eine unterschiedliche Ausgangssituation vor, so Götz, die damit aber auch den Wunsch an die Politik verbindet, gezielt einkommensschwache Haushalte zu unterstützen.
Aber was passiert, wenn der Grundversorger selbst in finanzielle Schwierigkeiten gerät? "Im Fall der Insolvenz des Grundversorgers wäre tatsächlich die weitere Grundversorgung seiner Kunden durch ihn gefährdet", erklärt Anthea Götz. Bei einem solchen Szenario würde die Verantwortung als Grundversorger auf ein anderes Energieversorgungsunternehmen übergehen. In den vergangenen sechs Monaten hat das E-Werk Mittelbaden keinen Kunden abgelehnt."
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