Kellner, Friseure und auch Taxifahrer freuen sich über ein kleines Dankeschön
Stichwort Trinkgeld: Was gilt eigentlich als angemessen?
Ortenau (gr). Das Essen war ausgezeichnet, der Service ebenso und das Ambiente sowieso: Da sollte es leichtfallen, die Zufriedenheit mit einem angemessenen Trinkgeld auszudrücken. Doch was ist eigentlich angemessen in Deutschland? „Üblich sind zehn Prozent“, so Daniel Ohl, Pressesprecher Hotel- und Gaststättenverband, DEHOGA Baden-Württemberg. Dies sei allerdings lediglich ein Richtwert: „Bei eher niedrigen Rechnungen dürfen die zehn Prozent gern großzügig ausgelegt werden." Es gehe aber nicht nur um die Summe an sich, sondern auch um die Geste: „Als eine Form des Danks, die über das Verbale hinausgeht“, sagt Heiko Hankel, Managing Director des Hotels "Liberty" in Offenburg. „Es ist Ausdruck dafür, dass man die Arbeit wertschätzt, sich als Gast gut bedient gefühlt hat.“ Und er weist darauf hin, dass Hotelgäste die Zimmermädchen nicht vergessen sollten – ein bis zwei Euro pro Übernachtung sind angemessen, die Rezeption freut sich über fünf Euro. Die Trinkgelder im "Liberty" landen übrigens alle in einem Topf und kommen nach einem internen Verteilungsschlüssel sämtlichen Mitarbeitern zugute. Das ist inzwischen in den meisten Betrieben üblich. Beim Friseur sind zwischen zwei und fünf Euro angemessen, findet Andreas Drotleff, Kreishandwerksmeister Ortenau, aber auch der Maler und der Fliesenleger, die den ganzen Tag gut gearbeitet und alles sauber hinterlassen haben, schätzen ein Trinkgeld, üblich sind fünf Euro.
In anderen Bereichen ist die Norm nicht so eindeutig. Thomas Laschuk vom Taxi-Verband Deutschland, Landesverband Baden-Württemberg, empfiehlt, großzügig aufzurunden, Richtlinien gibt es keine. Das sieht Andrea Korn, Staz & Guller Vertriebs-GmbH, ähnlich: Sie weiß, dass viele Leser den Zeitungszustellern gerne ein Dankeschön zukommen lassen. Was und wie viel ist reine Ermessenssache. Als Bestätigung für deren Arbeit darf es zu Weihnachten oder Ostern gern auch mal ein Zehn-Euro-Schein sein.
Ein sensibles Thema ist Trinkgeld in der Pflege. Für die Kliniken des Ortenaukreises und das Pflegeheim besteht eine konkrete Regelung durch das Landratsamt Ortenaukreis, sagt Pressesprecher Christian Eggersglüß: „Geringe Barbeträge dürfen – in der Regel nach Abschluss der Behandlung – unmittelbar für die Stations-, Abteilungskasse oder die Kasse des Wohnbereichs angenommen werden. Dadurch ändert sich am Grundsatz nichts, dass die persönliche Annahme und Verwendung von Geld nicht erlaubt ist. Über die Verwendung dieser Kassen entscheidet die Station, Abteilung oder der Wohnbereich alleine.“ Viele Abteilungen "schlachten" die Kasse einmal pro Jahr, um mit allen Mitarbeitern essen zu gehen. Präsente wie Pralinen, Kekse und Schokolade landen im Büro und versüßen Besprechungen. So verfährt beispielsweise auch die Diakonie-Sozialstation Offenburg/Ortenau.
Allen Trinkgeldern gleich ist die Tatsache, dass das Finanzamt keinen Zugriff darauf hat, erklärt Andreas Gallus, Steuerberater und Fachberater für Unternehmensnachfolge, OTH GmbH: „Trinkgelder, die auf freiwilligen Zahlungen von Seiten Dritter beruhen, sind steuer- und sozialversicherungsfrei, unabhängig von einer Branchenzugehörigkeit. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber in die Verteilung des Trinkgeldtopfes involviert ist, beziehungsweise für Mitarbeiter, die nicht direkt im Servicebereich tätig sind."
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