Initiative gegen Motorradlärm
Stärkeres Engagement des Bundes gefordert

Ortenau (st). Der Regionalverband Südlicher Oberrhein hat gegenüber Staatssekretär Steffen Bilger aus dem Bundesverkehrsministerium die konsequente Umsetzung der Forderungen der Initiative Motorradlärm angemahnt.

Die baden-württembergische Initiative Motorradlärm setzt sich gegen Motorradlärm ein. Mitglieder der Initiative sind 144 Städte und Gemeinden, zwölf Landkreise sowie der Regionalverband Südlicher Oberrhein. Zusammen haben diese einen Forderungskatalog verabschiedet. Demnach sind unter anderem:

  • die Genehmigungs- und Zulassungsregelungen für Motorräder zu überarbeiten,
  • die Möglichkeiten zum Erlass von Geschwindigkeitsbegrenzungen und gegebenenfalls zeitlich begrenzten Verkehrsverboten aus Gründen des Lärmschutzes anzupassen,
  • die rechtlichen, technischen und personellen Kontrollmöglichkeiten auszuweiten sowie
  • die Bußgelder für vorsätzlich lärmerzeugende Fahrweisen und Manipulationen am Motorrad zu erhöhen.

In der Sitzung der Verbandsversammlung des Regionalverbands Südlicher Oberrhein erinnerte Otto Neideck daran, dass diese Forderungen 2020 Eingang in eine Entschließung des Bundesrates gefunden haben. „Die Bundesregierung ist aufgefordert, die genannten Maßnahmen gegen Motorradlärm aufzugreifen und umzusetzen. Unser Eindruck ist, dass sich das Bundesverkehrsministerium jedoch bislang recht konsequent weigert, im Interesse der lärmgeplagten Bürger tätig zu werden“, so der Verbandsvorsitzende.

Regelung auf europäischer Ebene

„Wir wissen um das Problem, nicht zuletzt, weil das Land und viele Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg dieses Thema an uns herangetragen haben“, berichtete der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Steffen Bilger, den Mitgliedern der Verbandsversammlung. Jedoch: „Viele Dinge können nur auf europäischer Ebene geregelt werden. Und da stoßen wir bei unseren Partnern eben an Grenzen. Die Herstellerländer und weniger betroffene Länder sehen keinen Grund für Änderungen. Das macht es schwer, die Zulassungs- und Genehmigungsregelungen anzupassen“, erläuterte Bilger. In den vergangenen Jahren habe man mit dem Verbot mancher Tuning-Teile und der Erhöhung der Bußgelder dennoch Einiges erreicht Auch bestehe inzwischen im Wiederholungsfalle die Möglichkeit, Motorräder einzuziehen. Bilger wies darauf hin, dass bei Verwendung illegaler Einrichtungen nur eines helfen könne: „Kontrolle, Kontrolle, Kontrolle. Da sind auch die Kommunen und die Polizei gefordert. Wir stoßen allerdings beim Europarecht auch an Grenzen des Machbaren. Dennoch werden wir weiterhin alle Anstrengungen unternehmen, um die Voraussetzungen für den Kampf gegen Motorradlärm zu verbessern“, so Bilger.

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