Kundenparkplätze
So gehen Unternehmen gegen Fremdparker vor

Aldi Süd in der Nähe des Offenburger Bahnhofs hat die Überwachung des Parkplatzes über eine private Firma geregelt. | Foto: ro
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Ortenau (ro). Wenn man zum Beispiel in Offenburg in Bahnhofsnähe bei Aldi Süd auf den Parkplatz fährt, rollt man an einem Schild vorbei, auf dem ein großes "P" abgebildet ist. Es fordert die Autofahrer dazu auf, eine Parkscheibe zu benutzen. Wer das nicht tut, riskiert ein "Knöllchen". "Diese Zahlungsaufforderung ist kein Bußgeld", sagt Rechtsanwalt Benjamin Schütz von der Kanzlei Fahr, Groß und Indetzki in Offenburg. "Es handelt sich hierbei um eine Vertragsstrafe, weil der Kunde gegen gewisse Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) verstoßen habe."

Tatsächlich lassen immer mehr Unternehmen ihre Parkplätze von privaten Firmen überwachen, wie Dehner Gartencenter in Lahr über "Park & Control" oder Aldi Süd in der Carl-Blos-Straße in Offenburg von "ParkRaum-Management PRM GmbH". "Unsere Filiale hatte zunehmend Probleme, ihren Kunden ausreichend Parkplätze zur Verfügung zu stellen. Diese wurden regelmäßig von Besuchern eines nahegelegenen Amtes sowie den Besuchern einer Arztpraxis beansprucht. Entsprechend häuften sich die Beschwerden von Kunden, die in Stoßzeiten mit ihrem Auto keinen freien Platz mehr finden konnten", begründet ein Sprecher von Aldi Süd die Maßnahme, ein Unternehmen zu beauftragen, das den Parkplatz nun überwacht.

"Rechtlich ist diese Maßnahme schwierig zu bewerten, weil es immer auf den Umstand ankommt", so Benjamin Schütz. Dennoch, der Anwalt ist skeptisch, ob das alleinige Aufstellen eines Schildes mit den AGB über die Parkplatznutzung ausreicht, um hier von einer Vertragsstrafe zu sprechen. Denn einerseits müssen die AGB nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) für den Kunden eindeutig und sichtbar sein, etwa dass die Vertragsstrafe 20 Euro beträgt, andererseits ist es fraglich, ob tatsächlich ein Vertrag beidseitig abgeschlossen wurde. "Denn wenn der Kunde auf den Parkplatz fährt, wurde er gar nicht richtig in den Vertrag einbezogen, womit die AGB eher einseitig sind", erklärt Benjamin Schütz. Der Anwalt empfiehlt, den "Strafzettel" konkret zu prüfen.

Aldi Süd erklärt dazu: "Werfen uns ertappte Falschparker 'Abzocke' vor, geschieht dies erfahrungsgemäß in der ersten Verärgerung. Ist die verflogen, zeigen sie sich in der Regel einsichtig. Die Filiale vor Ort oder der Kundenservice veranlassen eine kulante Stornierung des 'Knöllchens', wenn ein Kunde innerhalb von zehn Tagen nach Ausstellung des 'Strafzettels' seinen Einkauf nachweisen kann."

Der Baumarkt "OBI" in Offenburg beschäftigt sich schon lange mit den Dauerparkern: "Ein Drittel der Parkplatznutzer sind keine Kunden", sagt Alexander Brauer, stellvertretender "OBI"- Marktleiter. Eine private Firma, die den Parkplatz überwacht, wurde bis jetzt noch nicht beauftragt, aber "wir denken über weitere Maßnahmen nach", ergänzt Alexander Brauer.

In Lahr wurden aufgrund der Landesgartenschau ebenfalls private Firmen von Unternehmen beauftragt, den Kundenparkplatz im Götzmann zu überwachen. Bei den meisten Geschäften dort ist der Zeitraum der Überwachung jedoch auf die Zeit der Landesgartenschau begrenzt, wie etwa bei Media Markt. Die Vertragslaufzeit zwischen Dehner Gartencenter und "Park & Control" endet nach einem Jahr im April 2019 und soll nicht verlängert werden.

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