Dr. Stoll & Sauer
Sammelklage zum Datenleck von Facebook eingereicht

Ralph Sauer | Foto: Dr. Stoll & Sauer

Ortenau (ag/st) Der Verbraucherzentrale Bundesverband will jetzt Nägel mit Köpfen machen und hat beim Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg eine Sammelklage gegen Meta Platforms Ireland Ltd. eingereicht. Zu Meta gehört das soziale Netzwerk Facebook. Wie die damit beauftragte Dr. Stoll & Sauer Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH informiert, geht es darum, Ansprüche von Betroffenen des Facebook-Datenlecks in Deutschland durchzusetzen.

Ohne Versicherung

"Die Klage kann dabei helfen, die Rechtslage für Millionen in Deutschland lebende Betroffenen zu klären", so Ralph Sauer. Sie sei besonders für Betroffene ohne Rechtsschutzversicherung interessant. Verbraucher mit einer Rechtsschutzversicherung hätten außerdem die Möglichkeit, sich individuell beraten zu lassen, um unabhängig von der Sammelklage Ansprüche zu verfolgen.

100 Euro Schadensersatz

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat laut Kanzlei in einer richtungsweisenden Entscheidung am 18. November festgestellt, dass bereits der „bloße Kontrollverlust“ über persönliche Daten aufgrund eines Verstoßes gegen Datenschutzrechte Ansprüche auf Schadensersatz rechtfertigt. Die Entscheidung erleichtere es Betroffenen, Schadensersatz zu erhalten. "Der BGH hält im konkreten Fall 100 Euro für angemessen, wenn keine Beeinträchtigungen nachgewiesen werden, die über den reinen Kontrollverlust für Telefonnummer, Name, Geschlecht und Arbeitsstelle hinausgehen", sagt Sauer. Diesen Betrag müssten Betroffene aufwenden, um die Kontrolle über ihre Daten wiederzuerlangen, zum Beispiel durch einen Rufnummernwechsel. Wenn jedoch weitere Daten, die gegebenenfalls nicht wieder eingefangen werden können, wie zum Beispiel das Geburtsdatum, abgeflossen sind, sei auch ein höherer Schadensersatzbetrag möglich. Würden dazu große Sorgen und Ängste aufgrund des Datenlecks nachgewiesen, könne der Schadensersatzanspruch weiter steigen.

Verjährung

Ralph Sauer erklärt zur Sammelklage zum Facebook-Datenleck gegen Meta: "Ansprüche könnten zum Jahreswechsel 2024/2025 verjähren. Daher ist schnelles Handeln wichtig." Betroffene würden sich voraussichtlich ab Anfang 2025 ins Klageregister eintragen können, sobald das Bundesamt für Justiz dieses öffne. Die Verjährung könne damit gehemmt werden.
Ob jemand vom Facebook-Datenleck überhaupt betroffen ist, kann jeder selbst prüfen. Wie genau das funktioniert, ist auf der Internetseite der Verbraucherzentrale unter ausführlich beschrieben.

Hintergrund

Zu Ostern 2021 berichteten Medien erstmals über ein Datenleck bei Facebook. Kriminelle erhielten 2018 und 2019 Zugriff auf die Daten von rund 533 Millionen Facebook-Nutzern, darunter sechs Millionen aus Deutschland.
Die Daten umfassten je nach Einzelfall Vor- und Nachnamen, Mobilfunknummern, E-Mail-Adressen, Arbeitsstätte, Wohnort, Geburtsdatum, Geschlecht sowie auch Beziehungsstatus. Diese Informationen waren dann im Internet öffentlich zugänglich.
Die anschließende Kritik an Facebook: Die Sicherheitsmaßnahmen von Facebook waren offensichtlich nicht ausreichend, um die kriminelle Ausnutzung des Kontakt-Import-Tools (KIT) zu verhindern. Über das KIT konnten die Angreifer massenhaft Telefonnummern eingeben und so Nutzerdaten abgreifen – ein Vorgang, der übrigens als „Scraping“ bekannt ist. Quelle: Kanzlei Dr. Stoll & Sauer

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